Update: „nemo tenetur“ c. Auskunfts- und Meldepflichten
Kürzlich habe ich hier einen – leider nicht in der AS publizierten – Entscheid des Bundesgerichts erwähnt, den nun die Kollegen von VERWALTUNGSSTRAFRECHT.CH auf deutsch zusammengefasst und kommentiert haben.
Darf man trotzdem von Anfang an lügen, selbst wenn auf das Aussageverweigerungsrecht nicht hingewiesen wird? Oder muss man danach Beschwerde erheben?