Neue Willkürschwelle?

Bekanntlich ist es fast nicht möglich, sich als Verurteilter vor Bundesgericht erfolgreich auf Willkür berufen zu können. Dies ist jetzt aber wieder einmal gelungen (BGer 6B_101/2017 vom 25.10.2017).

Das Bundesgericht schliesst mit folgender Begründung auf Willkür:

Auf der Videoaufzeichnung ist nicht erkennbar, ob das zweite vorbeifahrende Auto mit einem Blaulicht ausgerüstet ist oder nicht. Die Vorinstanz verfällt in Willkür, wenn sie dies annimmt.

Man hätte doch auch sagen können, es sei nicht schlechterdings unhaltbar,  das Blaulicht zu bejahen. Die Vorinstanz hat ja nicht gesagt, auf der Videoaufzeichnung sei erkennbar, dass das zweite vorbeifahrende Auto mit einem Blaulicht ausgerüstet war. Ob die Vorinstanz nun im Ergebnis anders entscheiden wird, darf aber wohl bezweifelt werden.