Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Bundesgericht hat zum gestrigen “Entscheid” des Nationalrats eine Pressemitteilung verfasst. Es äussert sich darin nur zu einer allfälligen Ausgestaltung der Verfassungsgerichtsbarkeit:

Für den Fall, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene erweitert werden soll, befürwortet das Bundesgericht, dass die Verfassungskontrolle auf den konkreten Anwendungsakt beschränkt wird. Die allfällige Kontrolle der Bundesgesetze im konkreten Anwendungsfall erscheint nach Auffassung des Bundesgerichts als genügend, um einen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz der Bürger und Bürgerinnen sicherzustellen.

Die Vorlage geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von aNR Heiner Studer aus dem Jahr 2005 (05.445, Verfassungsgerichtsbarkeit). Die gestrige Beratung im Nationalrat kann hier nachgelesen werden. Die Mehrheit setzt sich für eine Streichung von Art. 190 BV ein, der wie folgt lautet:

Art. 190 Massgebendes Recht
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.