GovWare / Staatstrojaner / Bundestrojaner

Die auch hier geführte Diskussion um den Einsatz von Trojanern in der Strafverfolgung wird in der aktuellen Ausgabe des Jusletter um einen Beitrag von Hansjakob bereichert (Thomas Hansjakob, Einsatz von GovWare – zulässig oder nicht?, in: Jusletter 5. Dezember 2011). Er vertritt die überzeugend begründete Auffassung, dass der Einsatz von “GovWare” (wer etwas auf sich hält, spricht nicht mehr von “Trojanern” sondern eben von GovWare) mangels hinreichender gesetzlicher Grundlage im geltenden Recht unzulässig ist. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den laufenden Revisionsprojekten im Bereich der Überwachung, woraus hervorgeht, dass sich an der gegenwärtigen Rechtslage jedenfalls vor dem Jahr 2013 nichts ändern wird.