Berufung gegen Teileinstellung

Gegen einen Teileinstellungsentscheid, der zusammen mit dem Sachurteil ergeht, ist gemäss eines neuen Urteil des Bundesgerichts Berufung zu führen (BGer 6B_991/2013 vom 24.04.2014, Fünferbesetzung):

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sowohl die historische als auch die teleologische Auslegung von Art. 329 Abs. 5 StPO dafür sprechen, eine im Rahmen eines Sachurteils verfügte teilweise Einstellung des Verfahrens als Teil des Urteils zu behandeln. Stellt das Gericht das Verfahren nur in einzelnen Anklagepunkten ein und ergeht der Einstellungsentscheid zusammen mit dem Urteil, ist als Rechtsmittel deshalb auch hinsichtlich der Einstellung die Berufung gegeben (E. 2.5).

Erfolgt die Teileinstellung schon vor dem Sachurteil, etwa zu Beginn der Verhandlung, muss die Staatsanwaltschaft wohl Beschwerde und Berufung ergreifen?