Ehrverletzender Zeitungsartikel

Der ehemalige TA-Journalist, der eine Frau als Hochstaplerin bezeichnet hatte, ist rechtskräftig wegen Ehrverletzung verurteilt worden, was nun auch das Bundesgericht bestätigt hat (BGer 6B_8/2014 vom 22.04.2014). Der Journalist scheiterte u.a. mit dem Wahrheits- und Gutglaubensbeweis, zu dem er offenbar ja wenigstens zugelassen worden war. Interessiert hätte hier natürlich v.a. das Verhältnis zur Medienfreiheit, welches aber gar nicht zur Diskussion stand:

Der Beschwerdeführer beruft sich auf die Medienfreiheit nur, um darzulegen, dass ihm nicht Vorsatz vorgeworfen werden könne. Dieser Einwand ist gemäss den vorstehenden Erwägungen (E. 2.4.2 hievor) unbegründet.
Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, dass seine Verurteilung zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe wegen übler Nachrede sonst wie gegen das Grundrecht der Medienfreiheit oder andere Grundrechte verstosse. Die Frage ist daher im vorliegenden Verfahren nicht zu prüfen (E. 4).
Die Presse berichtet natürlich auch über den Fall, z.B. hier oder etwas kürzer hier. Der Ehre der Verletzten schadet es weiterhin.