Kein schöner Land

Das Bundesgericht zieht im Berufungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die erstinstanzlich freigesprochenen Joseph Blatter und Michel Platini die Reissleine und versetzt alle ordentlichen Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in den Ausstand (BGer 7B_173/2023 vom 15.03.2024, Fünferbesetzung, Pressemitteilung). Blatter, Platini, ihre Anwälte und nun zum Glück auch das Bundesgericht halten der Bundesstrafjustiz (und im Grunde auch dem Gesetzgeber) einen Spiegel vor, in den sie aus eigenem Antrieb niemals blicken würde.

Der Grund für den Ausstand liegt im Umstand, dass der Präsident der Berufungskammer des Bundesstrafgericht, welcher im Gegensatz zu den Beschuldigten, ihren Anwälten und den übrigen betroffenen Richtern peinlicherweise anonymisiert wird, im erstinstanzlichen Verfahren als Zeuge angehört worden war. Er war es, der das Verfahren als Staatsanwalt des Bundes früher geleitet und dabei eine bis heute nicht vollumfänglich geklärte Rolle gespielt hatte, dann seine Stelle bei der BA verlor und quasi als Belohnung dafür von der Bundesversammlung als Bundesstrafrichter berufen wurde, wo er sogleich zum Präsidenten der Berufungskammer aufstieg, welche die erstinstanzlichen Urteile ihrer Kollegen von der Strafkammer überprüfen soll, an die er bisher seine Anklageschriften adressiert hatte.

Wer mir eine blamablere Geschichte aus einem Land schildern kann, das aus der Perspektive des Rechtsstaats Schweiz gemeinhin als Unrechtsstaat gilt, der spreche bitte vor! Man möge dabei aber beachten, dass sie noch nicht beendet ist. Nun geht es nämlich darum, die Berufungskammer mit ausserordentlichen Richtern zu besetzen, die man auch als Sonderrichter bezeichnen könnte, die als verfassungsmässige Richter von Vornherein ausscheiden.

Tipp an die Bundesanwaltschaft: Rückzug der Berufung, und zwar lieber heute als morgen.