Keine Entsiegelung auf Vorrat
Es ist bundesrechtswidrig, die Entsiegelung von Informationsträgern anzuordnen, die noch gar nicht im Besitz der Staatsanwaltschaft sind und deren Edition auch noch nicht angeordnet wurde.
Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Es ist bundesrechtswidrig, die Entsiegelung von Informationsträgern anzuordnen, die noch gar nicht im Besitz der Staatsanwaltschaft sind und deren Edition auch noch nicht angeordnet wurde.