Oberrichterliche Rechtsverweigerung
Das Bundesgericht macht dem Obergericht SO, das einen Verurteilten des Landes verweist, den an sich schlimmsten Vorwurf, den man einem Gericht machen kann (BGer 6B_899/2024 vom 29.10.2025): die vorgeschriebene Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen zum Nachteil des Betroffenen einfach unterlassen zu haben. Mann kann das auch Rechtsverweigerung nennen:
Die Vorinstanz verneint das Vorliegen eines schweren persönlichen Härtefalls und nimmt weder eine Interessenabwägung im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB noch eine Prüfung nach Art. 8 EMRK vor.
Solche Sachen verwundern mich nicht mehr bei der aktuellen Besetzung des Obergerichtes und deren Berufserfahrung als Richter. Das OGer SO macht seinem Nachbarskanton mit seinem schweizweit bekannten Obergericht langsam alle Ehre
Können Sie das bitte näher ausführen? Ich kenne die lokalen Eigenheiten überhaupt nicht. Es nähme mich Wunder, wie die kantonale Besetzung und deren Berufserfahrung ist. Ich prozessierte bislang in Solothurn nur im Sozialversicherungsrecht (nur eine Hand voll Fälle) und hatte einen sehr guten Eindruck.
(Fehlende) Berufserfahrung? Schöngeredet, bestenfalls naiv.
Rechtsverweigerung geschieht meistens absichtlich, also Amtsmissbrauch.
Schon interessant. Ein offenbar klarer Fall, weshalb das BGer auch gutheissen wollte. Hätte es das nicht gewollt, wäre ein NEE nicht ausgeschlossen gewesen, vgl. E. 1. Beschwere mich über eine grosszügige Handhabung der Eintretensvoraussetzungen natürlich nicht. So grosszügig sind sie aber nicht immer…. (Ergebnisorientierung?). Zeigt auf der anderen Seite natürlich auch, wie schwierig es selbst für anwaltlich vertretene BF sein kann, vor BGer zu prozessieren.
Das Obergericht Solothurn hat wieder einmal gezeigt, dass man auch in der Justiz multitasken kann:
Nämlich alles gleichzeitig vergessen.
Härtefallprüfung? Nein.
Interessenabwägung? Natürlich nicht.
EMRK? Vielleicht beim nächsten Vollmond.
Und dann rollt das Bundesgericht an – die juristische Pannenhilfe der Nation – und flickt den Schaden.
Wie immer.
Seit Jahren.
Man fragt sich langsam, ob Lausanne überhaupt noch Urteile liest oder nur noch „Fehler: bitte neu einsetzen“ als Textbaustein vorbereitet hat.
Das Ganze wirkt wie ein eingespieltes Duo:
Die Kantone tun so, als würden sie prüfen,
das Bundesgericht tut so, als hätte es die Geduld dafür,
und die Betroffenen dürfen zusehen, wie ihre Zukunft im institutionellen Pingpong landet.
Kurz gesagt:
Die Schweizer Justiz ist kein Rechtsstaat – sie ist ein Running Gag mit Roben.
Wohl eher ein Running Gag ohne Roben. Schliesslich sind Roben teuer, Richter durch Mandatssteuern zur Parteienfinanzierung belastet. Zu viel sichtbare Aufmerksamkeit ist da schädlich.