Personenfreizügigkeit schützt nicht vor Landesverweisung

In einem neuen zur Publikation vorgesehenen Entscheid ergänzt das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Verhältnis der strafrechtlichen Landesverweisung und den Ansprüchen aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen (BGE 6B_378/2018 vom 22.05.2019).

Eine gute Zusammenfassung enthält die Medienmitteilung vom 18.06.2019, auf die ich hier verweise.