Richterlicher Rechtsbruch
Das Obergericht AG begeht zum wiederholten Mal die gleiche Gehörsverletzung und setzt die Entschädigung der amtlichen Verteidigung ohne Einholung einer Kostennote fest (BGer 7B_1408/2024 vom 01.10.2025). Nur – aber ausgerechnet – Richter können es sich leisten, ohne jede persönliche Konsequenz wiederholt und wider besseres Wissen Bundesrecht zu verletzen.
Die Vorinstanz hat den Beschwerdeführer dabei zu keinem Zeitpunkt zur Einreichung einer Kostennote aufgefordert oder ihm den am 8. November 2024 gefällten Rückweisungsbeschluss angekündigt. Dass sie den Parteien den Wechsel in das schriftliche Verfahren eröffnet hätte, wird von ihr sodann nicht geltend gemacht und ergibt sich auch nicht aus den Akten. Aufgrund des von der Verfahrensleitung angeordneten mündlichen Verfahrens musste der Beschwerdeführer nicht mit dem am 8. November 2024 ergangenen Beschluss rechnen. Er durfte vielmehr bis zum Schluss davon ausgehen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt zur Berufungsverhandlung vorgeladen werde. Insofern bestand für ihn vorliegend kein Anlass, dem Gericht von sich aus eine Kostennote einzureichen und durfte er darauf vertrauen, sich noch zu den Entschädigungsfolgen äussern zu können. Der im Beschluss vom 8. November 2024 ergangene Entscheid über die Entschädigung für die amtliche Verteidigung erfolgte vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen zu einem überraschenden, für den Beschwerdeführer nicht vorhersehbaren Zeitpunkt. Indem die Vorinstanz die Entschädigung des amtlichen Verteidigers für das bisherige Berufungsverfahren auf Fr. 1’500.– (inklusive Auslage und Mehrwertsteuer) festlegte, ohne ihm vorgängig die Gelegenheit zu geben, seine Entschädigungsansprüche geltend zu machen, verletzte sie dessen Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Beschwerde ist insoweit gutzuheissen.
Strafbarkeit der beteiligten Richter?
Ich darf mal träumen:
Jeder Richter und jede Richterin sollte ein «Punktekonto» haben. Zeigt eine obere Instanz, dass ein Urteil falsch war, gibt es einen Minuspunkt. Bestätigt es ein Urteil, gibt es einen Pluspunkt. Wer eine gewisse Anzahl Minuspunkte (relativ zur Anzahl gefällter Urteile) erreicht, verliert seinen Posten von Amtes wegen.
Ein super System…insbesondere weil die oberen Instanzen ja immer Recht haben und unfehlbar sind…
„However, reversal by a higher court is not proof that justice is thereby better done. There is no doubt that if there were a super-Supreme Court, a substantial proportion of our reversals of state courts would also be reversed. We are not final because we are infallible, but we are infallible only because we are final.“ (Robert H. Jackson)
Man muss ja nicht gleich einen Automatismus einführen. Wenn man jedoch – wie vorliegend – wiederholt wegen exakt gleichen Sachverhalten vom höheren Gericht zurückgepfiffen wird… Dann ist dies in der Tat etwas bedenklich.
Meine Grundannahme in meinem ursprünglichen Post war, dass höhere Gerichte zumindest «ordentlicher» Urteilen. Herr Jeker mag jetzt wohl sauer aufstossen, weil das Bundesgericht natürlich alles andere als unfehlbar ist. Handkehrum sind die unteren Instanzen deutlich unverhersehbarer und schlampiger.
@Anonym: das stösst mir überhaupt nicht sauer auf. Ich bin aber nicht sicher, ob höhere Gerichte „ordentlicher“ Urteilen. Es gibt Einzelrichter, die ihren Obergerichten weit überlegen sind. Und es gibt Obergerichte, die sogar noch mehr von Straf- und Strafprozessrichter verstehen als das Bundesgericht.
„Strafbarkeit der beteiligten Richter?“ – An welchen Tatbestand denken Sie da?
Beim Obergericht AG am ehesten wohl Art. 287 StGB (Amtsanmassung).
Jede Person ist berechtigt, Straftaten bei einer Strafverfolgungsbehörde schriftlich oder mündlich anzuzeigen. (Art. 301 Abs. 1 StPO)
Was würde denn passieren, wenn man eine Anzeige gegen den Richter einreicht?
Für den Richter: Gar nichts.
Für den Anzeiger: eventuell Verfahrenskosten.
Habe noch NIE erlebt, dass gegen Richter/Staatsanwälte wegen einer Amtshandlung ein Strafverfahren überhaupt eröffnet wird.
@Anonym: Gegen Staatsanwälte gibt es das immer wieder. Manche werden sogar verurteilt.
@KJ (17.10., 08:51 Uhr)
Beispiele? Belege?
@anonym
Doch habe selbst gesehen, dass gegen Staatsanwälte Verfahren _eröffnet_ werden, jedoch werden diese schnell eingestellt (innert 1 Woche).
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau ermittelt nicht gegen die eigenen Leute. Wer Straftaten eines Behördenmitglieds anzeigt, erhält eine Eingangsbestätigung und das Aktenzeichen. Anschliessend passiert so lange nichts, bis man Auskunft über den Sachstand des Verfahrens beantragt. Dann erhält man die Einstellungsverfügung mit der Begründung, dass z. B. ein Richter durch eine Urkundenfälschung im Amt persönlich keinen Vorteil hätte. Über die Beschwerde gegen diese Verfügung entscheidet dann das Obergericht AG. Es ist ein in sich geschlossener Kreislauf, dessen Selbstzweck der Schutz aller seiner Beteiligten ist.
Es passiert in meinem Gerichtsalltag in der Tat öfters, dass ein Verteidiger/Privatklägervertreter keine Kostennote zu den Akten reicht. Im Falle , dass diese vorgängig eingefordert wurde und/oder auch im Rahmen der Verhandlung (erneut) darauf hingewiesen wurde, wird aktuell intern diskutiert, ob man erneut den Anwalt zur Kostennote auffordert.
Das ist jedoch natürlich nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar, bei welchem ohne Aufforderung entschieden wird.