Rot oder grün?
Ein Beschwerdeführer machte vor Bundesgericht geltend, er habe die Haltelinie vor einer Verkehrsampel in einem Zeitpunkt passiert, als die Ampel noch grün anzeigte bzw. er habe die Ampel nicht erkennen können. Für das Bundesgericht (BGer 6B_246/2010 vom 15.07.2010) war offenbar entscheidend, dass der Beschwerdeführer die Kreuzung während der Rotlichtphase befuhr.
Die gesamte Verkehrssituation deutete darauf hin, dass die Ampel für den Beschwerdeführer rot anzeigte. Es kann dahingestellt bleiben, ob er aus der Position auf der Haltelinie erkennen konnte, dass die Lichtsignalanlage auf rot stand, als er die Verzweigung befuhr. Denn auch wenn dies für ihn nicht ersichtlich war, hätte er die Verzweigung nicht befahren dürfen. Er hätte sich vergewissern müssen, dass die Ampel grün anzeigt, bzw. auf Zeichen anderer Verkehrsteilnehmer warten müssen (E. 3.3).
Die Verurteilung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln (Missachtung eines Rotlichtsignals) wird damit rechtskräftig.
Das Urteil ist rechtswidrig und nichtig aber nicht rechtskräftig, da der PKW_Halter durch den angeblichen Fahrfehler keinen Unfall verusacht hat. Erst wenn einer Person durch den Fehler Schaden zufügtwurde, ist der Betreffende zur Verantwortung zu ziehen.
Wenn Richter, Rae. Ärzte, Beamte, Manager etc. wegen eines Fehlers bestraft würden, könnten die Steuern aufgehoben und die Sozialleitungen verdoppelt werden..
Ich bin von einem Nachbarn massiv mit dem Messer bedroht worden, weil man hier in Ortenburg
Nähe Bad Griesbach (Bayern) keine Zugereisten haben will.
Mein Strafantrag wurde eingestellt und Polizeischutz verweigert, mit dem Hinwneis, es muß erst ein Schaden verusacht worden sein, eher könne man juristisch nicht eingreifen.
Das gleiche Gilt für Vanadlisumuschäden, die nicht von dem Geschädigten selbst behoben werden können.
Abgesehen davon wurde das OWIG vom Bundestag am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jemem Tag des Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde.
Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage.
Logischwerseise existieren somit rein rechtliche gesehen keinerlei Ordnungswidrigkeiten in Deutschland mehr.
DA Deutschland nach wie vor militärisch besetztes Gebiet ist, und den SHAEF Gesetzen der Siegermacht USA unterliegt, wird die Erhebung von Buß-Verwarnungsgeldern formaljuristisch als Plünderung eingestuft. Im Völkerrecht wird dieses mit der Toedesstrafe geahndet, weswegen Frau Merkel das OWIG rückwirkend vom Bundestag aufeheben ließ.
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m.f.g. erley