Strafbarer passiver Widerstand

Die schweizerische Justiz hat wenig Verständnis für Menschen, die sich der Staatsgewalt gegenüber widersetzlich verhalten. Selbst passiver Widerstand wird unter Art.  286 StGB erfasst.

Eigentlich ist eine solche Haltung typisch für autoritäre oder gar totalitäre Systeme. Ich frage mich schon lange, wieso die schweizerische Rechtsprechung in diesem Bereich derart streng ist (und dann durch relativ milde Strafen zu kompensieren scheint).

In einem neuen Urteil des Bundesgerichts (BGer 6B_1175/2016 vom 24.03.2017) wird die Verurteilung zweier Männer bestätigt, denen vorgeworfen wurde,

bei der Ausweisung aus dem von ihnen bewohnten Zimmer durch die Zuger Polizei passiven Widerstand geleistet zu haben, indem sie sich aneinander geklammert hätten .

Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage der Strafbarkeit des geschilderten passiven Widerstands allerdings nicht auseinanderzusetzen. Die beiden Verurteilten liessen sich nicht vertreten und kriegten auch keine unentgeltliche Rechtspflege. Sie verhielten sich im ganzen Verfahren so, dass sie gar nie eine Chance haben konnten.