Strafprozessuale Rechtsnachfolge
Das Bundesgericht klärt eine bisher offene Frage zu Art. 121 Abs. 2 StPO (BGE 7B_421/2025 vom 29.01.2026, Publikation in der AS vorgesehen). Danach stellt die Universalsukzession nach Art. 560 ZGB einen Anwendungsfall von Art. 121 Abs. 2 StPO dar, und zwar auch dann, wenn der Staat als Alleinerbe eintritt.