Update: Stoll c. Suisse
Die Schweiz hat mit der Verurteilung von Martin Stoll doch nicht gegen die Meinungsäusserungsfreiheit nach Art. 10 EMRK verstossen (vgl.
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Die Schweiz hat mit der Verurteilung von Martin Stoll doch nicht gegen die Meinungsäusserungsfreiheit nach Art. 10 EMRK verstossen (vgl.
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