Zur prozessualen Haft im Massnahmenverlängerungsverfahren
Wird eine Massnahme durch das erstinstanzliche Gericht verlängert, kann der Entscheid mit Berufung angefochten werden. Diese hat aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass damit auch der Hafttitel entfällt. Es müsste daher zusätzlich zur Verlängerung der Massnahme über Sicherheitshaft entschieden werden. Ohne diesen Entscheid wird die Haft rechtswidrig (Art. 231 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 364b Abs. 4 StPO).
Wir wären aber nicht in der Schweiz, wenn Formalien wie die Rechtswidrigkeit von Sicherheitshaft zur Haftentlassung führen würden (BGer 7B_441/2025 vom 19.06.2025). Das Bundesgericht stellt die Rechtswidrigkeit einfach fest und gut ist:
L’illicéité de la détention du recourant dès le 7 mai 2025 est constatée. Le dossier de la cause est envoyé à l’autorité d’appel de la République et canton de Neuchâtel afin qu’elle procède dans le sens des considérants.
Tja, der Beschwerdeführer wurde zwischen 1994 und 2018 siebenmal verurteilt, u.a. wegen sexueller Handlungen mit Kindern (Sachverhalt A.a.). Da kann man vom BGer wirklich nicht mehr verlangen als die simple Feststellung der Rechtswidrigkeit.
Am Ende kriegen solche Verurteilte/Angeklagte noch rechtsstaatliche Verfahren? Da gefriert dem Wutbürger ja das Blut in den Adern und die Boulevardmedien machen wieder Stimmung gegen die vermeintliche Kuscheljustiz.
„Solche“ und alle anderen Beschuldigten müssen ein rechtsstaatliches Verfahren erhalten, sonst begibt sich der Staat bzw. begeben sich seine Vertreter – in unserem und auch der Wutbürger Namen – auf die Ebene der Verbrecher (untechnisch natürlich, gemeint: Rechtsbrecher). Wie kann ich einem Beschuldigten erklären und ihn dazu motivieren, sich an das Gesetz zu halten, wenn der Staat es nicht tut.
Dass vorliegend die Sicherheitshaft vergessen ging, dürfte an der Inkompetenz der Zuständigen gelegen haben. Man könnte den Beschuldigten mit einer elektronischen Fussfessel zum Verantwortlichen in den Hausarrest schicken, damit der Fehler nicht noch einmal passiert.
Kreativer Vorschlag!
Man könnte auch bei jeder Justizperson mit einem Bonus-Malus-System die Anzahl und Qualität der Rechtsverstösse z.B. während eines Kalenderjahres erfassen und ahnden.
Wir beide wissen, dass dies allerdings nie geschehen wird. Die Justiz steht faktisch über dem Gesetz, wenn es um eigene Verstösse geht.
Wie kann ich einem Beschuldigten erklären und ihn dazu motivieren, sich an das Gesetz zu halten, wenn der Staat es nicht tut.
Faustrecht. Der Staat kann, weil er grösser und stärker ist als dein Beschuldigter. So kannst du es deinem Klienten erklären. Von seiner moralischen Vorstellung betreffend Gleichbehandlung, Gleichberechtigung etc. kann er dann im Gefängnis philosophieren, während Tyrone ihn von hin….
Man sieht das ganz gut daran, wen die Polizei kontrolliert: Kleine Kiffer und Junkies am Bahnhof. Bei den „echten Männern“ trauen sie sich dann nicht mehr.
Man sieht auch ganz gut wie die Staatsanwaltschaft sich verhält, wenn ein Einflussreiche angezeigt werden ( https://www.shaz.ch/2023/06/22/zwei-klassen-justiz/ ).
Aber das ist ganz normal. Man ist sich halt selbst am Nächsten.
Wann hält sich der Staat den jemals ans Gesetz? Kaum, gegen den Staat und seine Auswüchse musst du dich permanent zur Wehr setzen, gewisse Kantone versenden ja sogar Stromrechnungen im Rechtskleid
Der Verfügung im Massenversand, der Staat ist der grösse Vebrecher, ja Vebrecher und eben nicht nur Rechtsbrecher.
Niemand, aber gar niemand bricht in diesem Land mehr Recht als der Staat, er ist unverbesserlicher Serientäter, der eigenlich Verwahrt gehört