Ao. Staatsanwältin ermittelt in der Bundesanwaltschaft

Posted on 13/02/2008 | Category :Bundesanwaltschaft | No Comments

Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung auf Strafanzeige hin eine ausserordentliche Staatsanwältin mit der Untersuchung möglicher Amtsgeheimnisverletzungen (Art. 320 StGB) rund um den Bericht der GPK-N über die Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes vom 5. September 2007 (vgl. meine früheren Beiträge zur Affäre Roschacher mit den entsprechenden Links). Bei der Ernannten handelt es sich um eine Untersuchungsrichterin des Kantons Bern. Aus der Medienmitteilung:

Da sich die Strafanzeige insbesondere gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft richtet, kann das Verfahren nicht von der Bundesanwaltschaft geführt werden. [...]. Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes oder der Kantone üblich. Dieser Schritt erfolgt, um die erhobenen Vorwürfe ohne jegliche Befangenheit abzuklären und um die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.

Selbstverständlich wird auch dieses Verfahren in aller Unabhängigkeit eingestellt werden. Der (private) Strafanzeiger wird es schon als Erfolg verbuchen können, wenn am Ende nicht gegen ihn selbst ermittelt wird.

Comments 5

  1. Philipp P. Reply
    08/02/13

    DIE Sara Schödler Brawer, SP, Untersuchungsrichterin im Kanton Bern, Jahrgang 1975?

    Per Google finde ich nur DIESE Frau Schödler. Insofern teile ich Ihre Prognose, hier ist nichts zu erwarten.

  2. Philipp P. Reply
    08/02/13

    Nachtrag: Blöd, steht ja (fast) alles in der Medienmitteilung.

  3. kj Reply
    08/02/13

    Naja, meine Prognose hatte mit der Person der Staatsanwältin nichts zu tun.

  4. mds Reply
    08/02/25

    Ich kenne die erwähnte Untersuchungsrichterin nicht, aber allein aus dem Alter lässt sich nicht auf die Kompetenz und das Durchsetzungsvermögen schliessen – das Problem liegt wie von «kj» korrekt geschildert anderswo …

  5. mds Reply
    08/03/26

    Aus der aktuellen «Weltwoche»:

    Die junge Berner Untersuchungsrichterin Sara Schödler (SP), welche die Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit den Holenweger-Papieren zu verfolgen hätte, erledigt ihre Arbeit exakt nach Wunsch der betroffenen Behörden. In einem ersten Schritt hat Schödler die Anzeige gegen Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz, Präsidentin der GPK-Subkommission, abgewiesen. Die CVP-Politikerin hatte am 5. September letzten Jahres vor den Medien vertrauliche Akten aus einem laufenden Strafverfahren ausgebreitet und mit Wonne erläutert und damit objektiv den Tatbestand der Verletzung des Untersuchungsgeheimnisses erfüllt. In einer abenteuerlichen Interpretation des geltenden Rechts spricht Schödler der Nationalrätin nun «absolute Immunität» zu, obwohl diese strikt nur für Handlungen und Äusserungen in den Organen der Bundesversammlung gilt und nicht für öffentliche Auftritte. Die Konsequenz des seltsamen Entscheids reicht weit: Parlamentarier sind ab sofort und prinzipiell nicht mehr an das Amtsgeheimnis gebunden. Zurzeit sucht Schödler einen juristischen Dreh, um auch das Strafverfahren gegen die Bundesanwaltschaft wegzuwischen, die ebenfalls wegen unerlaubter Weitergabe vertraulicher Holenweger-Akten verzeigt wurde.

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