Befriedigendes Fehlurteil

Nach dem das Bundesgericht ein Urteil des Obergerichts des Kantons Uri kassiert hat, zeigt sich dessen Präsident darüber erleichtert, dass das Bundesgericht bloss eine zweifache Verletzung von Bundesrecht festgestellt hat.

Der Präsident, der sich (hoffentlich) im pluralis majestatis äussert, wird in der NZZ wie folgt zitiert:

Wir sind erfreut und auch beruhigt, dass das Bundesgericht von all den vielen – und zum Teil sehr happigen Vorwürfen – nur zwei als begründet erachtete.

[…]

Die Vorwürfe in der ‹Rundschau›, die unter anderem von einem jungen Strafrechtsprofessor geäussert wurden, waren happig. Das hört kein Gericht gerne. Daher sind wir umso mehr erleichtert, dass das Bundesgericht diese besonders heftigen Vorwürfe nicht bestätigte und vielmehr festhielt, dass unsere Beweiswürdigung nicht willkürlich war.

Freude über ein nicht willkürliches, aber immerhin doppelt bundesrechtswidriges Urteil ist m.E. noch bedenklicher als das kassierte Urteil selbst. Daran ändert auch die Kritik eines “jungen Strafrechtsprofessors” (vgl. dazu auch den Beitrag in der Rundschau) nichts, zumal sie ja offenbar weitgehend bestätigt wurde; trotz der Jugend des Kritikers, die ihn – wider Erwarten – nicht disqualifiziert hat.

Trotzdem lässt der Obergerichtspräsident bereits durchblicken, dass der Beschuldigte im Neubeurteilungsverfahren (mit bundesrechtskonformer) Begründung wieder verurteilt werden wird:

Da das Bundesgericht sämtliche übrigen Indizien als verwertbar beurteilte, ändert sich die Ausgangslage nicht grundsätzlich.

Schöne Aussichten für den Beschuldigten. Das Urteil des Bundesgerichts ist online noch nicht verfügbar. Ich werde darauf zurückkommen.