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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Sep
08
2010

2 Responses

  1. Man könnte aus der Beobachtung dass sich die Urteile im Schnitt innerhalb der unteren Hälfte des Strafrahmens liegen auch den gegenteiligen Schluss ziehen, dass dieser Rahmen in vielen Fällen zu hoch gespannt sei!

  2. Schlussendlich gibt das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung den tatsächlich anzuwendenden Strafrahmen vor. Ein Richter einer unteren Instanz hat also gar nicht die Möglichkeit den Strafrahmen auszunutzen, er würde vom Bundesgericht subito zurückgepfiffen. Es handelt sich hier nur um ein Scheinermessen in engem Rahmen. Daran würden auch höhere Strafandrohungen nichts ändern.

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