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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Aug
28
2010

5 Responses

  1. Es ist die Aufgabe des Staats, alles dafür zu tun, dass kein Rachebedürfnis entsteht – weder auf der Opferseite noch sonst wo.

    Da ist der Staat in meinem Fall leider gescheitert, wenn ich den Rest dazu lese, sogar dreifach… Meine Rachebedürfnis ist demnach durchaus berechtigt! Es gibt aber noch eine Chance für den Staat bei nächsten Verfahren das Fanal abzuwenden… ;)

  2. Chris, Ihre Argumentation ist nicht logisch: Wenn es Aufgabe des Strafrechts ist, das Entstehen von Rachegefühlen zu verhindern und wenn der Staat dabei scheitert – dann legitimiert das noch lange kein Rachebedürfnis.

    Genausowenig wie es Sie zum Rasen ermächtigen würde, wenn der Staat dabei scheitert, Geschwindigkeitsbeschränkungen effizient durchzusetzen.

  3. Wie mir scheint, waren Sie es, der seine Gefühle über staatliches Tun (oder nicht tun) zu legitimieren suchte.

    • Ich hab nur einen Richter zitiert und meine Schlüsse bezogen auf meinen Fall gezogen… Und mir ist es im übrigen ziemlich egal ob meine Gefühle legitim sind oder nicht, die sind nun mal einfach da, die Gründe dafür allerdings sind wieder eine andere Frage…

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