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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Mar
30
2009

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  1. In BGE 6B_180/2008, Erwägung 5.2, bezeichnen die Bundesrichter Schneider, Wiprächtiger und Zünd einen nicht verurteilten Verstorbenen als “Mittäter” bei gewerbsmässiger Geldwäscherei.

    Aber ein unbefangener Leser dürfte diese Verleumdung selbstverständlich leicht erkennen.

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