Verdeckte Internet-Ermittlungen

swissblawg weist auf einen NZZ-Beitrag über eine wahrlich fantasievolle Art der Beschaffung einer gesetzlichen Grundlage für verdeckte Internet-Ermittlungen hin. Der Bund will mangels einer eigenen Gesetzesgrundlage kurzerhand auf die Polizeiverordnung des Kantons Schwyz zurückgreifen. Damit soll KOBIK ab 01.01.2011 legal in Chatrooms ermitteln können (was galt eigentlich bisher als Rechtsgrundlage?).

Welches die fragliche Bestimmung sein soll, ist mir nicht klar. Am ehesten vielleicht § 9a, der da lautet:

§ 9a – Observation

1 Die Kantonspolizei kann zur Informationsbeschaffung oder zur Gefahrenabwehr Personen und Sachen ausserhalb des geschützten Geheim- bzw. Privatbereichs offen oder verdeckt beobachten. Die Beobachtungen sind örtlich und zeitlich zu.
2 Sie kann dazu mit Überwachungsgeräten Übermittlungen und Aufzeichnungen in Bild und Ton machen, wenn:
a)  konkrete Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen.
b)  es sich zur Abwehr drohender Gefahren als geeignet und erforderlich erweist.
3 Eine missbräuchliche Verwendung von Aufzeichnungen, die Personenidentifikationen zulassen, ist durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen auszuschliessen.
Das wird KOBIK ja kaum genügen. Aber vielleicht findet sich noch irgendwo ein noch besserer Erlass – vielleicht auf Gemeindestufe oder – warum eigentlich nicht? – im Ausland. Italien würde bestimmt Hand bieten.