Es lebe das Strafbefehlsverfahren

In einem Strafbefehlsverfahren und damit unter Ausschluss der Justiz hatte die Bundesanwaltschaft total ca. 555 Millionen Franken eingezogen. Der Beschuldigte wurde wegen Urkundenfälschung und Geldwäscherei verurteilt. Die Sanktion ist nicht bekannt, aber um die ging es ganz offensichtlich auch nicht bzw. nur insofern, als es für die Einziehung notwendig war.

Eine betroffene Kontoinhaberin hat als nicht beschuldigte Gesellschaft Einsprache erhoben und von einem Einzelrichter am Bundesstrafgericht teilweise obsiegt. Sie erhält rund 70 Millionen Franken zurück (vgl. dazu die Medienmitteilung und das publizierte Dispositiv aus BStGer SK.2020.49 vom 21.12.2021). Der Einzelrichter erhebt eine Gebühr von CHF 40,000.00, die zu ca. 4/5 der teilweise obsiegenden Gesellschaft auferlegt werden.