Folgen für die Verletzung von Ausstandsregeln
In einem zur Publikation in der AS vorgesehen Urteil prüft das Bundesgericht soweit ersichtlich erstmals über die Frage, wer über die Folgen eines gutgeheissenen Ablehnungsgesuchs gegen eine Staatsanwältin nach einer Berufungserklärung entscheiden soll (BGE 7B_212/2023 vom 27.06.2025).
Entschieden hatte das Bundesgericht bereits, dass vor Anklageerhebung die Beschwerdeinstanz zuständig ist (BGer 1B_246/2017 oben E. 2).
Im Berufungsverfahren ist es nach dem heute publizierten Urteil das Berufungsgericht, das über die Folgen, also insbesondere über die Verwertbarkeit von erhobenen Beweismitteln zu entscheiden hat. Dabei ist es auch möglich, dass es das erstinstanzliche Urteil kassiert und die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückweist.