Grundsatzentscheid zu StGB 73

Das Bundesgericht hat erstmals entscheiden, dass eine Versicherungsgesellschaft, welche die geschädigte Person entschädigt hat, Ansprüche aus Art. 73 StGB geltend machen kann (BGE 6B_1065/2017 vom 17.05.2019, Publikation in der AS vorgesehen).

Der Entscheid ist bereits publiziert, weshalb ich darauf verweise: BGE 145 IV 237.