Ich bestätige meine verweigerten Aussagen

In einem Verhandlungsprotokoll ist die erste Frage des Richter wie folgt protokolliert:

Bestätigen Sie die am 6. Februar 2017 bei der Polizei gemachten Aussagen?

Antwort des Beschuldigten:

Ich habe damals keine Aussagen gemacht. Dies bestätige ich.

Die Frage, die so verbreitet ist, dass man meinen könnte, sie sei gesetzlich vorgeschrieben, sollte man eigentlich verbieten. Ich habe bis heute nicht verstanden, was sie eigentlich bezwecken soll.