Neuer Grundsatzentscheid zur Siegelung
Weil das Thema hier so beliebt ist, weise ich auf einen heute ins Netz gestellten Siegelungsentscheid hin (BGE 7B_558/2025 vom 20.04.2026). Es geht um die Durchsuchung eines Smartphones einer nicht beschuldigten Person.
Ich habe den Entscheid nur überfliegen können. Er erscheint mir aber prima vista als ziemlich spektakulär. Das hier hat mir ChatGPT via den MCP-Server von opencaselaw („get_case_brief“) geliefert:
BGer 7B_558/2025 vom 20. April 2026
Entscheid öffnenKernpunkt: Auch eine nicht beschuldigte Person kann siegelungsberechtigt sein, wenn sie Inhaberin der Aufzeichnungen ist und sich auf Geheimnisgründe nach Art. 264 Abs. 1 lit. a–c StPO beruft. Das Bundesgericht liest Art. 248 Abs. 1 i.V.m. Art. 264 Abs. 1 lit. a–c StPO verfassungskonform und systematisch, namentlich im Licht von Art. 197 Abs. 2 StPO.
Sachverhalt: Die Berner Staatsanwaltschaft ermittelte gegen unbekannte Täterschaft wegen unerlaubter Pornografie. Über ein Discord-Konto war mutmasslich kinderpornografisches Material verbreitet worden; die damit verbundene Telefonnummer war auf A. registriert. Bei A. wurden ein Mobiltelefon und ein USB-Stick sichergestellt und versiegelt.
Entscheid: Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen. Die Vorinstanz muss neu entscheiden.
Wesentliche Erwägungen:
- Siegelfähigkeit trotz fehlender Beschuldigtenstellung:
Obwohl A. formell nicht beschuldigte Person war, durfte er die Siegelung verlangen. Andernfalls könnte die Staatsanwaltschaft ein Entsiegelungsverfahren faktisch umgehen, indem sie gegen eine verdächtige Person vorerst kein Strafverfahren eröffnet.- Deliktskonnex des Mobiltelefons:
Das Mobiltelefon war grundsätzlich untersuchungsrelevant, weil die fragliche Telefonnummer mit dem Discord-Konto verbunden war und nicht ausgeschlossen werden konnte, dass darauf einschlägiges Material oder Kommunikationsspuren vorhanden sind.- Zeitliche Beschränkung der Entsiegelung:
Eine vollständige Durchsuchung von sechs bis sieben Jahren privater Smartphone-Daten war unverhältnismässig. Zulässig ist derzeit nur die Durchsuchung von Daten ab 11. Februar 2023 bis zur Auswertung, also zwei Jahre vor der mutmasslichen Tat vom 11. Februar 2025.- Keine sachliche Beschränkung auf Discord:
Eine Beschränkung nur auf Discord, Browserzugriffe, Mediengalerie usw. lehnte das Bundesgericht ab. Deliktsrelevante Dateien oder Kommunikation könnten auch über andere Kanäle wie E-Mail, SMS oder Messenger gelaufen sein.- Arztgeheimnis / Patientendaten:
Besonders wichtig: A. hatte glaubhaft gemacht, dass sich auf dem Mobiltelefon Patientendaten befinden. Diese dürfen nicht einfach der Staatsanwaltschaft geöffnet werden. Das Zwangsmassnahmengericht muss Patientendaten vor der Entsiegelung aussondern oder konsequent anonymisieren. Die Substanziierungsanforderungen dürfen hier nicht überspannt werden.- Aufbewahrung vollständiger Kopie:
Obwohl nur eingeschränkt entsiegelt werden darf, muss das Zwangsmassnahmengericht ausnahmsweise eine Kopie sämtlicher Daten aufbewahren. Die Staatsanwaltschaft kann innert sechs Monaten ein ergänzendes Entsiegelungsgesuch stellen, falls der weitere Verfahrensverlauf dies rechtfertigt.Praktische Bedeutung: Der Entscheid ist prozessual ziemlich ergiebig: Er stärkt Drittbetroffene im Siegelungsverfahren, begrenzt Smartphone-Fishing-Expeditions zeitlich und stellt klar, dass Berufsgeheimnisse Dritter — hier Patientinnen und Patienten — aktiv durch Triage oder Anonymisierung zu schützen sind.
Nun KI- statt KJ-Blog.
Bleibt eher KJ, ausser wenn ich mit den Fristen am Anschlag bin. Dann auch mal KI.
Wer auf Discord seine Daten (wirklich) gelöscht haben möchte, sollte einfach dem Support schreiben unter „Kinderschutz“ und Discord bitten, doch bitte die Daten für die Strafverfolgung aufzubewahren.
Weil Discord keinen Bock auf Aufwand hat, wird dein Account gleichweg gelöscht: Unternehmen in den USA müssen solche Daten (deine Chatnachrichten) nicht aufbewahren. Fragt später die Strafverfolgungsbehörde, wird erklärt, dass sich keine Daten befinden (was ja auch stimmt).
Gibt genügend solcher Fälle, einfach nach „Pedophile Discord Delete Messages“ („The Dark Side of Discord for Teens“) suchen: Discord möchte nicht, dass publik wird, dass auf ihrer Plattform (rechtskräftig verurteilte) Pedophile herumlungern, also wird halt alles unterm Tisch geschoben und bei Verdacht proaktiv mutig agressiv gelöscht & gesperrt – bevor Medien berichten.
Alles unter dem Deckmantel des effizient-automatisierten Kinderschutzes, obwohl es eigentlich um Aufwandsminimierung aka. Profitmaximierung geht. Davon profitieren am meisten die Pedos – der grösste Verlierer ist der Kinderschutz. Ich frage mich, was für unangenehme Persönlichkeiten die Behörden an den Tag legen müssen, damit Unternehmen lieber Pedos (indirekt) schützen, als sich mit den Behörden zu beschäftigen…
Das kotzt mich (als Vater von kleinen Kindern) echt an! Sogar Mafia-Handlanger und Kartell-Gang-Mitglieder haben genügend Ehre & Moral um bei Pedos ihre konkurenzierenden Tätigkeiten beiseite zu legen und Gerechtigkeit zu schaffen. Sogar autistische (Möchtegern-)Psychopathen von Tor-Märkten verbieten Pedos eigenhändig und kooperieren mit Waffen- und Drogenverkäufern…
Aber nun, „Die Welt lern man nicht in Büchern“: Genauso kann auch eine Stück Papier wie die StPO keine Moral beibringen, ehrenlos ist es sowieso: Für Opfer und Täter.
an X:
Du bist Vater, ja? Was schreibst du (hier und in den sozialen Medien), was forderst du (von Politik, Richtern/StaA, welche Strafe), wenn dein Sohn der Pädo ist?