Rückzugsfiktion erschüttert

Der EGMR verurteilt die Schweiz, welche der Beschwerdeführerin den Zugang zu einem Gericht durch Anwendung der Rückzugsfiktion gemäss Art. 356 Abs. 4 StPO verweigert hatte (EGMR No 9087/18 vom 11.12.2025, Nejjar c. Suisse). Die Tragweite des wie immer auf den konkreten Einzelfall bezogenen Entscheids ist mir noch nicht klar, zumal der Sachverhalt wirklich sehr speziell war. Die Beschwerdeführerin erschien offenbar nicht zur Hauptverhandlung, weil sie eine Stunde vor deren Beginn zu hause angegriffen und geschlagen worden sei. We’ll see.