Schutz durch Überwachung

Der Dienst ÜPF hat seinen Jahresbericht 2019 publiziert. Im Zentrum der Überwachung steht offenbar der Schutz der Bürger, ohne deren Rechte zu verletzen. Wie man dabei bspw. bei der Fahndung nach Art. 36 BÜPF vorgeht, muss aus polizeitaktischen Gründen aber geheim bleiben:

Können die Personenfahnder eine Telefonnummer der Zielperson ermitteln, gelangen sie mit einem Antrag zur Überwachung an das ZMG: Wie genau sie an die Rufnummern kommen, ist naturgemäss geheim: «Detaillierte Einblicke in die polizeiliche Ermittlungstaktik können und dürfen wir nicht geben», erklärt der Chef.

Der Bericht legt den Schwerpunkt eher auf Selbstdarstellung denn auf Information und dürfte gerade auch deshalb Unsummen verschlungen haben. Cool sind auch die Kunden des Dienstes, also bspw. die Fahnder, die wie folgt beschrieben werden:

Er sitzt in seinem Büro, trägt T-Shirt und Jeans; er ist bewafnet, in den Gürtelholstern stecken neben dem Reservemagazin eine Taschenlampe, ein Funkgerät und Handschellen. Neben ihm nimmt […] Platz. Der 38-Jährige ist einer der Ermittler des Dezernats; auch er trägt ein T-Shirt, dazu braune Cargo-Hosen.

Wow! Ach ja, “copyright”-geschützt soll er auch sein, der Jahresbericht. Die Urheberrechte beansprucht nicht etwa die Werbeagentur, sondern der Dienst ÜPF selbst, der sich offenbar als selbständiger Rechtsträger versteht.