Rechtswidrige Zwangsmassnahmen beim Dienst ÜPF?

Gemäss einem Zeitungsbericht (Schweiz am Wochenende vom 02.09.2017, 5) hat die Bundesanwaltschaft eine Hausdurchsuchung beim Dienst ÜPF angeordnet. Diese wurde von mehreren Bundespolizisten vollzogen, die dabei einen verdächtigen Mitarbeiter verhaftet und seinen Computer beschlagnahmt haben.

Dem Mitarbeiter war vorgeworfen worden, einen Bekannten vor einer Überwachungsmassnahme gewarnt zu haben. Der entsprechende Strafbefehl ist gemäss Presse bereits rechtskräftig.

Dass die Bundesanwaltschaft bei anderen Behörden gar keine Durchsuchungen und schon gar keine Beschlagnahmen anordnen darf, hat der zuständige Staatsanwalt des Bundes (und die Verteidigung, falls es eine gab) vielleicht übersehen. Ich ging davon aus, dass dafür die (nationale) Rechtshilfe zur Verfügung steht. Oder übersehe ich da etwas?