SIaG who? SIaG what?
Posted on 15/06/2009 | Category :Personendaten, Politik / Entwicklungen, Polizeimethoden, Rechtshilfe, Strafverfolgungsbehörden | No Comments
SIaG steht für ”Schengen-Informationsaustausch-Gesetz”, welches die Bundesversammlung mit dem
Bundesbeschluss
über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs
zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme
des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI über die Vereinfachung
des Informationsaustauschs zwischen Strafverfolgungsbehörden
(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
vom 12. Juni 2009
beschlossen hat.
Art. 7 Abs. 1 SIaG (Informationsaustausch ohne Ersuchen) lautet wie folgt:
Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes stellen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der anderen Schengen-Staaten die Informationen nach Artikel 2, die für die Verhütung und Verfolgung der in Anhang 1 aufgezählten Straftaten von Bedeutung sein könnten, unaufgefordert zur Verfügung.
Wer sich dafür interessiert, lese den oben verlinkten Bundesbeschluss, der dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstehen soll.
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