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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Feb
06
2010

5 Responses

  1. Ein interessanter Beitrag, danke! Bei Steuerdelikten neigt man (der Staat) oft dazu, sie als “schwere Straftaten” zu bezeichnen. Es ist allerdings nicht zu vergessen, dass eben der Staat – der zugleich das “Opfer” ist – ein Anspruch auf die Strafverfolgung hat. Folglich liegt es in der Natur der Sache, dass dem Staat in dieser Situation an gebotener Objektivität mangelt.

  2. 1. @admin:

    Ich gratuliere Ihnen zu dieser systematischen und differenzierten Argumentation. Warum nicht immer so?

    2. “… dass die Gesetze, die der Staat erlässt, auch für ihn selbst und seine Funktionäre gelten”:

    Dies wird vermutlich niemand bestreiten. Das Problem sehe ich aber darin, dass Gesetzesverstösse von Funktionären in der Regel nicht sanktioniert werden. Wie kann aber das Recht durchgesetzt werden, wenn gerade diejenigen Staatsbeamten, welche dazu berufen sind, dies ungestraft sabotieren? So bleibt das Ideal des Rechtsstaates bloss Fiktion.

    • @Pro Bono – Danke für die Blumen und die Kritik. Zur Kritik: Manchmal habe ich weder Zeit noch Lust noch Vermögen, systematisch und differenziert zu sein. Das war übrigens auch nie das Ziel. Dafür haben wir doch die NZZ. Zur Fiktion Rechtsstaat: da habe ich nichts hinzuzufügen. Leider.

  3. Eine kleine Ergänzung um es noch verworrener zu machen.
    Seitens der deutschen Gerichtsbarkeit ist der Diebstahl der Daten zweifelsfrei strfabar.
    Die Frage ist dabei, macht sich der Finanzbeamte,d er die datne kauft strafbar.
    Denkbar in Bezug auf Beihilfe oder Strafvereitelung im Amte, weil er den Dieb nicht evrhaftet.

    Ob die Auswertung zu Strafzwecken rechtmässig ist, ist umstritten.
    Hingegen die Nutzung zur Besteuerung ist erlaubt.

    Aus meiner Sicht ergibt sich ein anderes Problem, welches wesentlich gravierender ist.
    Als nächstes klaut jemand Kredikartendaten, verkauft diese und es wird Betrug getrieben. Wie will ich hier noch den Datendieb bestrafen und im anderen Fall belohnen.

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