Bernischer Strafvollzug

Eines der dunkleren Kapitel in der schweizerischen Strafrechtspraxis stellt der Strafvollzug dar. Mit einem kleinen Teilkapitel befasste sich jüngst das Bundesgericht (BGer 6B_1408/2022 vom 17.02.2022). Im Fall eines zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Mörders hiess es eine Laienbeschwerde gegen einen Beschluss des Obergerichts BE gut und erkennt im ausserordentlich aufwendig begründeten Urteil auf Rechtsverzögerung.

Kurzfassung: Dem Gefangenen wurden doppelt begleitete Ausgänge bewilligt unter der Auflage, dass er die forensische Therapie weiterführe. Das war aber trotz unbestrittener Therapiewilligkeit nicht möglich, weil solche Therapien gar nicht mehr angeboten wurden. Damit fielen die bewilligten Ausgänge weg.

Die Sache geht nun zurück ans Obergericht BE und ich bin zuversichtlich, dass der erste Ausgang noch im Jahr 2023 – die Bewilligung datiert vom Februar 2021 – erfolgen kann. Wetten würde ich aber nicht darauf, denn der Mann sitzt in der JVA Thorberg. Und der Thorberg liegt im Kanton Bern.