Haftverlängerung auch ohne Antrag
Im selbständigen nachträglichen Berufungsverfahren kann die Haft auch ohne Antrag der dafür zuständigen Stelle verlängert werden. Sie muss auch nicht befristet werden (BGE 7B_358/2025 vom 28.05.2025, Publikation in der AS vorgesehen):
Zum nicht notwendigen Verlängerungsantrag:
Sobald das Verfahren bei ihr hängig ist, hat die Berufungsinstanz demnach ex officio darüber zu befinden, ob eine vorbestehende, jedoch auslaufende Sicherheitshaft zu verlängern ist oder nicht. Dies folgt auch aus Art. 388 Abs. 1 lit. b StPO. Der Auffassung des Beschwerdeführers, wonach die Vorinstanz ohne Haftverlängerungsantrag keine Haftanordnung hätte treffen dürfen, kann demnach nicht gefolgt werden. Art. 227 Abs. 1 und 2 StPO gelangen bei Haftverlängerungen des Berufungsgerichts somit nicht zur Anwendung (E. 2.4.1).
Zur nicht notwendigen Befristung:
Entsprechend kann die zu Art. 231 f. StPO entwickelte Rechtsprechung, wonach das Berufungsgericht die Sicherheitshaft nicht zu befristen hat (BGE 139 IV 186 E. 2), (neu) auch im Verfahren auf Erlass eines selbstständigen nachträglichen Entscheids Geltung beanspruchen. Gründe, das gewöhnliche Berufungsverfahren und jenes auf Erlass eines selbstständigen nachträglichen Entscheids in der Frage der Sicherheitshaft anders zu behandeln, sind nicht ersichtlich (E. 2.4.2).
Ich gebe es zu: das ist viel praktischer.
Der verfahrensleitende Berufungsrichter, der ohne Antrag ein Haftverlängerungsverfahren durchführt, müsste eigentlich unverzüglich in den Ausstand treten, da das Verfahren nicht ergebnisoffen ist.
@Knasti: Ein Richter, der einen Haftgrund bejaht, aber nicht nachvollziehbar (rechtlich fundiert) begründet (siehe die Gehörsrügen in E.3.1, 3.2.2, @Zertreter), entlarvt sich selbst als befangen.
Aber auch die Befangenheit / deren objektiven Anschein ignoriert die Gerichtspraxis (wie Art. 5 EMRK, @KJ) und andere Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens (@Gerichtsschreiber) nach Belieben.
Bezeichnet man solche Rechtsverletzungen als „klassische Verfahrensfehler“ (eine KI-Analyse?, @Anonym), klammert dies die persönliche Verantwortung aus. Noch sind es immer Personen und keine Maschinen, die das Recht brechen. Und sogar sehr erfahrene Juristen (sonst wären sie nicht an einem höheren Gericht tätig, hier: Präsident Appellationsgericht BS). Obwohl sie wichtige rechtsstaatliche Grundsätze (wie das rechtliche Gehör und dessen Teilgehalte Begründungspflicht, Replikrecht) beherrschen, weil sie das Recht seit Jahrzehnten täglich anwenden (müssen). Deshalb brechen sie das Recht fast immer absichtlich. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern kriminell. Wie ein Arzt, der dem schwer kranken Patienten das wirksame Medikament / die wirksame Therapie bewusst vorenthält und der Patient deswegen stirbt.
Solche Richter sind die Totengräber der Rechtsstaatlichkeit und eine Schande für jede Justiz.
@KJ: Praktischer für wen?
@Anonym: für alle. Art. 5 EMRK interessiert sowieso keinen mehr.
Wie schon Doc Brown in Back to the Future sagte: „Wo wir hinfahren, brauchen wir keine Strassen“ Doc Brown sagt diesen Satz, wenn er und Marty McFly mit der DeLorean eine Zeitreise antreten und dabei fliegen können.
In unserem Kontext würde Doc Brown sagen: „Wo wir richten, brauchen wir keine Rechtsgrundlagen.“
Klare Abgrenzung der neuen Rechtslage (Art. 364a/b StPO): Das Urteil erkennt korrekt, dass die entscheidende Frage durch die neu eingeführten Artikel
364a
und364b
der Strafprozessordnung (StPO) geregelt wird. Es arbeitet die Systematik dieser neuen Bestimmungen sauber heraus.Korrekte Ablehnung der Antragspflicht (Erwägung 2.4.1): Die Argumentation, dass die Berufungsinstanz von Amtes wegen (ex officio) über die Fortdauer der Haft entscheiden muss und es keines Antrags der Staatsanwaltschaft oder der Vollzugsbehörde bedarf, ist zutreffend. Dies wird überzeugend aus der allgemeinen Kompetenzzuweisung an die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts (
Art. 388 Abs. 1 lit. b StPO
) und der bisherigen Rechtsprechung (BGE 139 IV 94
) hergeleitet.Hervorragende Analyse zur Frage der Befristung (Erwägung 2.4.2): Dies ist die juristisch anspruchsvollste und am besten gelöste Frage im Urteil.
Es wird der relevante frühere Entscheid (
1B_96/2021
) korrekt zitiert, der unter altem Recht noch eine Befristung verlangte.Der entscheidende Punkt wird klar herausgearbeitet: Dieser frühere Entscheid basierte auf einer Gesetzeslücke, welche durch
Art. 364b Abs. 4 StPO
geschlossen wurde.Die neue Norm verweist auf
Art. 231 ff. StPO
, aber eben nicht aufArt. 227 Abs. 7 StPO
(der die 3-monatige Befristung vorschreibt).Daraus wird der absolut schlüssige Schluss gezogen, dass die bisherige Rechtsprechung (
BGE 139 IV 186
) nun auch hier gilt: Keine periodische Befristung, sondern Schutz des Inhaftierten durch das jederzeitige Recht, ein Haftentlassungsgesuch zu stellen (Art. 233 StPO
).Korrekte Anwendung der Grundsätze zum rechtlichen Gehör (Erwägung 3):
Das Urteil identifiziert den klassischen Verfahrensfehler: Die Vorinstanz hat dem Beschwerdeführer neue Akten erst mit dem Entscheid zugestellt.
Dies stellt eine klare Verletzung des Replikrechts dar (Anspruch auf rechtliches Gehör,
Art. 29 Abs. 2 BV
).Die Konsequenz – Aufhebung und Rückweisung – ist zwingend und die Begründung, warum eine „Heilung“ vor Bundesgericht nicht möglich ist, ist absolut korrekt.
KI generiert?
Yes, sir. Wenn du 4 Monate kostenlos Gemini Pro willst, kann ich dir einen Referee Link geben.
Hinzu kommt: Der BGE hebt die Verfügung des Präsidenten des Appellationsgerichts BS auf, weil der Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt Julian Burkhalter, folgende – dreifache – Gehörsverletzung rügte (E.3.1):
„So seien ihm zusammen mit dem Anfechtungsobjekt über 90 Seiten Verfahrensakten zugestellt worden, ohne dass er sich im Rahmen des Verlängerungsverfahrens dazu habe äussern können.
Der angefochtene Haftentscheid sei zudem nicht konkret begründet. Der Verweis auf eine pauschale Rückfallgefahr „nicht nur bei Gewalt- sondern auch bei Sexualdelikten“ genüge den Begründungsanforderungen von Art. 5 EMRK nicht. Insbesondere seien die Klinikberichte, die auf eine Stabilisierung hindeuteten, nicht in die Abwägung miteinbezogen und keine aktuelle Risikobeurteilung vorgenommen worden. Stattdessen würden lediglich die Einschätzungen eines früheren Entscheids übernommen.
Entgegen den Vorgaben von Art. 237 StPO seien darüber hinaus keine milderen Ersatzmassnahmen wie etwa eine geschützte Wohnstruktur ernsthaft geprüft worden, eine verhältnismässige Interessenabwägung fehle.“
Solche schweren Gehörsverletzungen geschehen nicht versehentlich, sondern absichtlich.
@Anonym und alle. Die Unschuldsvermutung, das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das Fairnessprinzip interessiert niemanden mehr. Das Schlimmste ist diese Staatsarroganz (inklusive deren Vertreter), die totalitäre diktatorische Haltung. Sie vertuscht mit „intelligenter Argumentation“ die Grundlagen der Justiz.
Fazit warum ist es eigentlich Mode geworden , den Verstand den Respekt den Anstand, einfach sämtliche Grundlage einer gesunden Justiz als krank, als falsch und als unrichtig zu bezeichnen?
Bzw. die Perversion von dem Zaubersatz „im Namen der Sicherheit“ mit der Umkehr von Art 5 EMRK zeigt wie verängstigt die Gerichte und leider auch die meisten Anwälte sind und sich hinter „hochstehendem kunstvollen“ Paragraphentwist hervortun und den Zustand der CH Justiz nicht besser offenlegen könnten :
was in einem Wort zusammengefasst heisst: cheese – das im Ausland bestens bekannte swiss cheese Justice System
oder The Swiss Fake Justice Industry / Ich weiss nicht ob Art 5 EMRK noch paranoider verdrehter, angewendet werden könnte (mit der Zauberformel im Name der Sicherheit….)
Der Gründer der Sipuro sagte: Wenn der Firmeninhaber- (hier wenn die Justiz!) die christlichen Grundwerte mit biblischer Ethik von Jesus, Gott, die salomonischen Urteile, hinausbefördert, dann hat der Teufel bereits gewonnen. Mit dem Teufel hast Du die Psychologie und alle anderen -logien / Philosophien im Haus und Dein Unternehmen ist dem Untergang gewidmet (so auch das CH JustizSystem mit ihrer falschen Anwendung des Sicherheitsprinzips auf Kosten der Demokratie (Privatsphäre Persönliche Freiheiten… etc)
@Muster
Ich habe den Kommentar (#comment-339930) verfasst, habe einfach vergessen meinen Namen beizufügen:
Die Unschuldsvermutung, das Verhältnismässigkeitsprinzip. Das Fairnessprinzip interessiert niemanden mehr.
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen dem Urteil und meinem Kommentar nicht – aber ich bemühe mich, es nachzuvollziehen.
1. Die Unschuldsvermutung gilt auch während der Untersuchungshaft.
2. Aus rechtlicher Sicht ist die Untersuchungshaft dennoch verhältnismässig und fair, da jederzeit ein Antrag auf Haftentlassung gestellt werden kann.
Fazit warum ist es eigentlich Mode geworden , den Verstand den Respekt den Anstand, einfach sämtliche Grundlage einer gesunden Justiz als krank, als falsch und als unrichtig zu bezeichnen?
Weil es funktioniert. Alles was nicht zum Sachverhalt dazugehört, ist irrelevant. Ein Richter will sich nicht deine 100 Seiten durchlesen, wenn es auch in 3 Zeilen geht.
Bzw. die Perversion von dem Zaubersatz „im Namen der Sicherheit“ mit der Umkehr von Art 5 EMRK zeigt wie verängstigt die Gerichte und leider auch die meisten Anwälte sind und sich hinter „hochstehendem kunstvollen“ Paragraphentwist hervortun und den Zustand der CH Justiz nicht besser offenlegen könnten :
Das verdanken wir Hegel: Seine Dialektik und Ausdrucksweise haben sich auch in der juristischen (Deutschen) Sprache durchgesetzt. Vor allem in Gerichtsurteilen ist diese Art zu schreiben bis heute prägend. Der Grund, warum an dieser Ausdrucksweise festgehalten wird, liegt darin, dass Urteile so „rückwärtskompatibel“ bleiben – also auch in Zukunft noch im Lichte früherer Entscheidungen verstanden werden können.
Die deutsche Sprache hat sich zwar weiterentwickelt, doch stellt sich die Frage: Wie sollte man mit dieser Entwicklung im juristischen Kontext umgehen? Sollten Gerichtsurteile einfach die „neue Sprache“ übernehmen? Was geschieht, wenn sich Bedeutungen verändern – etwa bei Begriffen wie „Verhandlung“ oder „Rüge“?
Wenn man das zuliesse, müsste die Rechtsprechung neben dem eigentlichen Recht auch eine Art begleitende Sprachpflege betreiben – gewissermaßen ein juristisches Pendant zu Duden und Dialektik, um die Kontinuität und Verständlichkeit über Generationen hinweg zu sichern.
was in einem Wort zusammengefasst heisst: cheese – das im Ausland bestens bekannte swiss cheese Justice System
oder The Swiss Fake Justice Industry / Ich weiss nicht ob Art 5 EMRK noch paranoider verdrehter, angewendet werden könnte (mit der Zauberformel im Name der Sicherheit….)
Diese Begriffe sind mir neu, und ich bezweifle, dass sie im Ausland gebräuchlich sind. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) spielt international kaum eine Rolle – sie interessiert ausserhalb Europas kaum jemanden. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wirkt inzwischen eher wie eine politische Bühne als wie ein neutrales Gericht.
Ein besonders deutliches Beispiel dafür sind die Verfahren gegen Russland, noch bevor das Land aus dem Europarat ausgetreten ist. Eine einfache Internetrecherche liefert zahlreiche Berichte, die diesen Eindruck bestätigen.
Der Gründer der Sipuro sagte: Wenn der Firmeninhaber- (hier wenn die Justiz!) die christlichen Grundwerte mit biblischer Ethik von Jesus, Gott, die salomonischen Urteile, hinausbefördert, dann hat der Teufel bereits gewonnen.
Looool. Also ich bin Atheist, sogar Humanist. Der Teufel war es, der dir erlaubt hat, solche Gedanken überhaupt zu denken. Wäre es nach Gott gegangen, würde die Menschheit noch immer nackt und vegan in seinem Zoo leben.
Der Teufel gab dir Kleidung, Bewusstsein und Technologie (Sprache, Feuer etc.). Gott hingegen reichte dir einen Schleier – damit du all das nicht verstehen kannst.
oh da scheint man jemanden auf die Füsse getreten zu sein….. also sehr interessant,
dass ein Anwalt behauptet er kenne den Ausdruck „the swiss cheese“ mit dem systematischen Argumentieren und dabei alles materielle wegzulassen nicht …. ich hoffe, englisch ist ok – also es gibt tonnenweise Erklärungen im Internet über the Swiss cheese scurity system bei welchem es um löcher stopfen geht, ohne zwischen den Käse-Scheiben die man vom Käse abschneidet logische Zusammenhäge zu sehen, man macht es eben nach der CH Methode exakt wie in diesem hier zur Rede stehenden Urteil ….. das Materielle gilt es hier nicht zu beurteilen, hokus pokus … es geht gar nicht um eine Straftat weil man beim Käse-Schneiden nur jede Scheibe separat von der anderen ansieht… was in USA Anwaltskreisen mit „Swiss cheese“ genannt wird – im Vergleich ein Gesetz, ein Reglement, eine Notstands-Order die aus einzelnen Scheiben Käse besteht, mit so vielen Löchern, dass selbst wann man die Käse-Scheiben wieder zusammenbaschelt, es noch immer so grosse Löcher hat wie der Emmenthaler…. hier ein Anwalt von vielen der das immer wieder braucht:
“The Hillsborough County administrative order has so many exceptions it looks like swiss cheese.“
link ist das https://lc.org/newsroom/details/033020-fl-pastor-arrested-for-holding-church-service
Mat Staver Law firm ist eine der bekanntesten und erfolgreichsten Law-Firms in der USA – und über die Grenzen der USA sehr bekannt ……
Fazit: Ich hoffe Sie können diese kleine Belehrung annehmen…
Weiter zu : zu Ihrem Loool…… Sie sind Atheist. ok…. JEDER Schweizer und Ausländer geht davon aus, dass Sie als Anwalt mit Schweizer Zulassung das Vorwort „im Namen Gottes des Allmächtigen“. der Bundesverfassung vertreten und verteidigen – Als auch Art. 5 BV den GLAUBENs-Grundsatz: Ihr Gewissen reden lassen. Treu und Glaube mit Respekt gegenüber dem Schwächsten respektieren.
Nur den ehrlichen und gewissenhaften gibt Gott die Weisheit.
Was Sie noch mehr ärgern könnte wäre dass im Ausland auch offiziell diskutiert wird, zwischen einem Anwalt und einem Ex-Fox Journalisten: Die Kesb als offizieller Schweizer Menschenhandel- auch hier Bob Robert Amsterdam ist eine sehr bekannte Grösse unter Anwälten ….. Diese paranoide Trennung von dem theoretischen Standpunkt der Schweiz, dass Menschenhandel illegal sei, dann aber durch die Schweizer Behörden staatlich betrieben wird, ist für uns international denkenden paranoid (ca. min. 34.6) https://x.com/tuckercarlson/status/1892337325218082915?s=46
Im Ausland ist es schwer zu verstehen, dass man wie im vorliegenden Urteil – lesen muss : „die Dauer der stationären Massnahme diejenige der ursprünglich angeordneten Freiheitsstrafe bereits überschritten habe……“ und „Eine Prüfung der materiell-rechtlichen Rügen entfällt“. das kann nur dann in einem Urteil stehen, wenn das Justiz-System, und weiter unten im Urteil, das Bundesgericht ist für Entlassungen zudem gar nicht zuständig…
Fazit Ob der Anwalt Mat Staver oder der Anwalt Bob Amsterdam, ich habe nur 2 erwähnt, die entweder the swisse cheese als Anwälte brauchen oder und die Kesb als Menschenhandel diskutieren….. mit dem Hintergrund, dass das CH Justiz-System im Ausland auch in Anwalts-Kreisen unethsich bezeichnet….
wir alle haben den Eindruck, in der Schweiz ist die Justiz am Ende. Weil jedes Gesetz so viele Löcher hat, dass man es in ein Ja und in ein Nein verstehen kann, abhängig davon, ist man die Behörde oder Partei. ….. „Where the rubber meets the road“ …, vertritt man in BGE 7B_358/2025 vom 28.05.2025 die Freiheitsrechte – oder die AI oder KI wo halt Diskriminierung normal ist, wo es niemanden mehr interessiert warum ist überhaupt jemand im Gefängnis, da wird ganz systematisch gearbeitet : “The Application of PROACT® RCA to Terrorism/Counter Terrorism elated Events.” z.B. hier “The Application of PROACT® RCA to Terrorism/Counter Terrorism elated Events.” dieses Urteil spricht von einem Massnahme-Fall .. ich frage mich kommt es hier zu einer weiteren Verurteilung der Schweiz wegen Folter Art. 3 EMRK analogium dieses Urteils: vom 20.8.24 https://www.humanrights.ch/de/ipf/rechtsprechung-empfehlungen/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr/erlaeuterte-schweizer-faelle/schweiz-unmenschliche-behandlung-widerrechtlicher-freiheitsentzug-verurteilt