Kein Anspruch auf elektronische Zustellung

Aus Art. 86 StPO kann ein Anwalt keinen Anspruch auf elektronische Zustellungen ableiten (BGE 1B_249/2020 vom 04.06.2021, Publikation in der AS vorgesehen). Der Entscheid des Bundesgerichts scheint angesichts der Verfahrensdauer und der Zeitspanne bis zur Publikation im Internet eine echte Zangengeburt gewesen zu sein – wieso auch immer.