Punktsieg für Brian

Das Bundesgericht heisst eine weitere Beschwerde von Brian Keller gut. Der Freispruch der drei Beschuldigten, welche in der PUK Zürich für die mehrtätige Fixierung verantwortlich gewesen sein sollen, ist nicht hinreichend begründet (BGer 6B_356/2022 vom 23.06.2023, Fünferbesetzung):

 Indem es im angefochtenen Urteil an Ausführungen dazu mangelt, ob und inwieweit das Gutachten von Dr. med. E. vom 13. März 2019 in die vorinstanzliche Beurteilung einfliesst, bzw. aus welchen Gründen allenfalls nicht auf dieses Gutachten abzustellen sei, kommt die Vorinstanz ihren Begründungsanforderungen i.S.v. Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG nicht nach. Vor Bundesgericht lässt sich gestützt auf die vorinstanzlichen Feststellungen nicht beurteilen, ob die Vorinstanz den Beweisantrag auf Einholung eines neuen Gutachtens zu Recht abweist. Auf die entsprechenden Vorbringen des Beschwerdeführers kann nicht näher eingegangen werden (vgl. Beschwerde S. 9 ff.). Mangels Begründung kann zudem ebensowenig beurteilt werden, ob sich die Vorinstanz, wie vom Beschwerdeführer geltend gemacht, widersprüchlich verhalte, indem sie entgegen der Annahme der III. Strafkammer desselben Gerichts der Ansicht sei, es bedürfe keiner unabhängigen Fachmeinung (vgl. oben E. 2.4.1). Die Sache ist entsprechend an die Vorinstanz zurückzuschicken, damit sie einen neuen, den bundesgerichtlichen Vorgaben entsprechenden, Entscheid fälle (E. 2.4.5, Hervorhebungen durch mich). 

Das Bundesgericht schickt offenbar nun zurück, was es sonst – sprachlich etwas eleganter – zurückweist. Fünferbesetzung. Brian.