Staatsanwältin und Richterin

Die Vereinigte Bundesversammlung hat heute die Richterinnen und Richter der neuen Berufungskammer gewählt. Die zurzeit wohl berühmteste Staatsanwältin der Schweiz – sie hat die Anklage im Fall Rupperswil vertreten und die Fachwelt mit rechtsfehlerhaften Anträgen überrascht – ist als nebenamtliche Berufungsrichterin gewählt worden. Hauptberuflich bleibt sie Staatsanwältin im Kanton Aargau.

Nachdem es die Schweiz doch noch geschafft hat, endlich eine Berufungsinstanz in Bundesstrafsachen zu bilden, wird diese bis auf Weiteres in den Gebäuden des Bundesstrafgerichts untergebracht sein, was schon peinlich genug ist. Hinzu kommt jetzt wie erwähnt, dass eine amtierende leitende Staatsanwältin als Richterin eingesetzt wird.

Diese hat der NZZ (paywall) gegenüber dargelegt, was sie an ihrem neuen Job fasziniert:

«Als Staatsanwältin gehe ich immer vom Worst Case aus. Als Richterin werde ich alle Umstände eines Falles genau anschauen müssen – dies eröffnet mir neue Perspektiven», sagt sie. Die Arbeit am Gericht kennt sie gut, bevor Barbara Loppacher Staatsanwältin wurde, arbeitete sie drei Jahre als Gerichtsschreiberin am Obergericht des Kantons Aargau.

Aber auch thematisch freut sie sich auf neue Perspektiven. Sie wird mit Tatbeständen zu tun haben, die sie von der kantonalen Ebene her nicht kennt: klassische Staatsschutzdelikte etwa, organisierte Kriminalität oder Terrorismus mit all seinen Aspekten – von Jihad-Reisen über Finanzierung bis hin zu Propaganda. Es sind denn auch diese «neueren Phänomene», die sie besonders ansprechen. Bereiche, in denen die Rechtsprechung noch nicht gefestigt ist.