Zu grosszügige kantonale Justiz?

Das Bundesgericht kassiert auf Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft erneut zwei Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich (BGer 6B_611/2010 vom 26.04.2011 und BGer 6B_876/2010 vom 19.04.2011, beide in Fünferbesetzung). Es ist nicht zu übersehen, dass das Bundesgericht Beschwerden der Strafverfolger weit häufiger gutheisst als Beschwerden der Beschuldigten. Daraus könnte man viele und unterschiedliche Schlüsse ziehen. Mir erscheint es jedenfalls als unverkennbar, dass das Bundesgericht die Vorinstanzen auf eine härtere Praxis trimmt und bei Beschwerden der Strafverfolger seine eigene Kognition weniger eng zu sehen scheint. Aber wie gesagt, dass ist nur ein persönlicher Eindruck, der hoffentlich widerlegt werden könnte.