Zum Honoraranspruch der amtlichen Verteidigung

In einem heute in der NZZ publizierten Gastkommentar äussert sich ein “outstanding expert in financial market disputes and regulatory matters, fast working, with a strong grip on complex matters and a tremendous overview” zum Honorar von amtlichen Verteidigern. Er wirft der RK NR, die den Honoraranspruch der amtlichen Verteidiger neu regeln will, Artenschutz in eigener Sache vor. Damit liegt er ja vielleicht nicht völlig daneben. Was sich mir aber nicht erschliesst ist, was sich der Kollege – ausser Marketing in eigener Sache – denn von seinem Kommentar zu einem Thema verspricht, das er nicht so richtig zu verstehen scheint und mit dem er in seiner komplexen Welt bestimmt nie in Berührung kommt.