CCC analysiert den Bundestrojaner

Dem Chaos Computer Club wurden offenbar von den deutschen Strafverfolgungsbehörden eingesetzte “Bundestrojaner” zugespielt. Die Analyse des CCC fällt vernichtend aus:

Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können.

Damit ist auch gesagt, dass die durch die “Quellen-TKÜ” gewonnenen Erkenntnisse unzuverlässig sind und im Strafverfahren im Grunde unbrauchbar sind.

Hier ein paar weitere Quellen zum Thema:

  • Tages-Anzeiger online: Hacker haben Zugang zu deutscher Schnüffelsoftware
  • Alte Beiträge auf strafprozess.ch
  • Entscheid des Präsidenten der Anklagekammer SG vom 24.11.2006 (GVP 2006 Nr. 106, S. 295 f.)
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 (1 BvR 370/07)