7 Monate von der Anklage bis zur Verhandlung?
Das Beschleunigungsgebot ist verletzt, wenn in einem Haftfall die Hauptverhandlung erst sieben Monate nach der Anklageerhebung stattfindet und keine besonderen Gründe vorliegen. Das Bundesgericht korrigiert ein Urteil des Obergerichts BE (BGer 7B_990/2026 vom 02.09.2026)
En définitive, au vu de l’absence de circonstances exceptionnelles permettant de justifier un délai de près de sept mois entre la mise en accusation du recourant et l’audience des débats, la cour cantonale a violé le droit fédéral en n’admettant pas une violation du principe de la célérité (E. 6.5.1).
Ach, gilt das Beschleunigungsgebot ab und zu wieder …
Nur blöd, dass gewisse Strafverteidiger nicht in der Lage sind, innerhalb eines halben Jahres für einen Hauptverhandlungstermin zur Verfügung zu stehen.
@Anonym: manchmal geht das auch den Staatsanwälten nicht.
Genau….ich verstehe sowieso nicht, weshalb man da nicht konsequenter ist. 4 Vorschläge für die Termine machen und falls keiner passt wird einfach fixiert…