Aussichtslose Beschwerde gegen Landesverweisung?
Ein weiteres Mal qualifiziert das Bundesgericht eine Beschwerde für „von vornherein aussichtslos“, die es in Fünferbesetzung mit sehr ausführlicher Begründung und nach weit überdurchschnittlich hoher Verfahrensdauer abweist (BGer 6B_811/2024 vom 06.02.2026). Das kapiere ich einfach nicht. Wer erklärt es mir?
Ich war gewillt, den Entscheid zu lesen und es dir zu erklären. 😉 Aber ich verstehe es tatsächlich auch nicht.
@Baumann: Allein der Wille zählt!
Die Qualifikation „von vornherein aussichtslos“ bezieht sich ausschliesslich auf die Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege. Das steht m.E. in keinem Widerspruch zur Fünferbesetzung, der langen Verfahrensdauer oder der ausführlichen Begründung.
Fünferbesetzung: Fall war von grundsätzlicher Bedeutung, erforderte eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung oder wirft besonders komplexe EMRK-Fragen auf. Das Bundesgericht wollte offenbar eine klare, einheitliche Linie festlegen (insbesondere zur Gewichtung bedingter Strafen, Legalprognose und Familiensituation bei kurzen Aufenthaltsdauern). Es hat sich dazu mit dem neuern EGMR-Urteil P.J. und R.J. gegen Schweiz auseinandergesetzt. Die Wichtigkeit dieser Rechtsfrage darf nicht damit verwechselt werden, dass die Beschwerde besonders aussichtsreich gewesen wäre.
Ausführliche Begründung: Das BGer musste zu zahlreichen Rügen Stellung nehmen. Die Ausführlichkeit dient aber nicht der Auseinandersetzung mit starken Argumenten, sondern der klaren Zurückweisung schwacher Argumente. Sodann enthält der Entscheid einige längere Textbausteine und ausführliche Zusammenfassungen der Rügen und vorinstanzlichen Erwägungen. Ausserdem: Sobald es um eine Landesverweisung geht, bläht es die Begründungen (in allen Instanzen) um wohl einen Drittel auf.
Verfahrensdauer: Allg. Arbeitsbelastung, EGMR-Entscheid vom Sept 2024, Anzahl der Rügen, Fünferbesetzung (Zirkulation verlängert sich), Priorisierung anderer (insb. aussichtsreicher) Fälle.
Hallo Schlaumeier, die korrekte Redewendung lautet:
„Einen Versuch ist es wert“. (Quelle: Deutsch für Du, A1-A2)