Aussichtslose Beschwerde gegen Landesverweisung?

Ein weiteres Mal qualifiziert das Bundesgericht eine Beschwerde für „von vornherein aussichtslos“, die es in Fünferbesetzung mit sehr ausführlicher Begründung und nach weit überdurchschnittlich hoher Verfahrensdauer abweist (BGer 6B_811/2024 vom 06.02.2026). Das kapiere ich einfach nicht. Wer erklärt es mir?