Bundesgericht: DNS-Sperren unzulässig

Im Bereich der Strafprozessordnung sind Netzsperren gestützt auf Art. 263 Abs. 1 lit. d StPO (Einziehungsbeschlagnahme) nicht zulässig. Dies hat das Bundesgericht jetzt entschieden (BGE 7B_52/2026 vom 12.10.2026, Publikation in der AS vorgesehen, Medienmitteilung).

Den Entscheid verdanken wir einem Provider, der sich der entsprechenden Verfügung widersetzte und nicht einfach den Weg des geringsten Widerstands genommen hat. Herzliche Gratulation!