Das Obergericht Aargau und das Geld

Nach der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts (vgl. meine früheren Beiträge, zuletzt hier), kassiert nun auch das Bundesgericht einen Entscheid des Obergerichts AG, bei dem es um Entschädigungen geht (BGer 6B_975/2021 vom 07.09.2022).

Das ist schon deshalb erwähnenswert, weil das Obergericht AG auf die Kritik an seiner Rechtsprechung in Kostenfragen öffentlich mit dem Hinweis reagiert hatte, nach neuer revidierter StPO sei ja künftig nicht mehr das Bundesstrafgericht, sondern das Bundesgericht zuständig. Dieses hat zwar im vorliegenden Fall “nur” wegen einer Gehörsverletzung kassiert, aber es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Bundesgericht nach der neuerlichen Festsetzung der Entschädigung in derselben Sache noch ein drittes Mal erfolgreich angerufen werden muss.

Wieso ein Gericht scheinbar alles daran setzt, an sich anerkannte Entschädigungsansprüche immer und immer wieder in bundesrechtswidriger Art und Weise zu verletzen, ist mir ein Rätsel.