Nötigende Extinction-Rebellen

Das Bundesgericht publiziert heute drei abweisende Beschwerdeentscheide. Angefochten waren die kantonalen Verurteilungen von Aktivisten (u.a. Nötigung), die ihm Rahmen von unbewilligten Demonstrationen den Verkehr kurzzeitig blockiert haben sollen. Eine Beschwerdeführerin bestritt dies offenbar nicht (BGer 6B_1491/2022 vom 12.02.2026). Eine andere machte geltend, sie sei bei derselben Demo bloss Beobachterin gewesen (BGer 6B_1496/2022 vom 12.02.2026). Ein Dritter will im Rahmen einer anderen Demo den Verkehr nicht behindert haben (BGer 6B_226/2023 vom 12.02.2026). Alle scheitern u.a. mit dem Argument der Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit.

So ändern sich die Zeiten. War man früher stolz auf die Verurteilungen für die gute Sache, wehrt man sich heute bis vor Bundesgericht (oder allenfalls den EGMR?) gegen bedingte Geldstrafen und distanziert sich dabei teilweise sogar noch von den Demonstrierenden.