Nötigende Extinction-Rebellen
Das Bundesgericht publiziert heute drei abweisende Beschwerdeentscheide. Angefochten waren die kantonalen Verurteilungen von Aktivisten (u.a. Nötigung), die ihm Rahmen von unbewilligten Demonstrationen den Verkehr kurzzeitig blockiert haben sollen. Eine Beschwerdeführerin bestritt dies offenbar nicht (BGer 6B_1491/2022 vom 12.02.2026). Eine andere machte geltend, sie sei bei derselben Demo bloss Beobachterin gewesen (BGer 6B_1496/2022 vom 12.02.2026). Ein Dritter will im Rahmen einer anderen Demo den Verkehr nicht behindert haben (BGer 6B_226/2023 vom 12.02.2026). Alle scheitern u.a. mit dem Argument der Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit.
So ändern sich die Zeiten. War man früher stolz auf die Verurteilungen für die gute Sache, wehrt man sich heute bis vor Bundesgericht (oder allenfalls den EGMR?) gegen bedingte Geldstrafen und distanziert sich dabei teilweise sogar noch von den Demonstrierenden.
„Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“….
– Doppelmoral auf allen Seiten
– Virtue Signaling auf allen Seiten
– Gratismut vor allem bei Richtern
– Performative Heuchelei bei Systemkritik auf allen Seiten
– Vorbildfunktionen, die auf Epstein-Island sind…
Ja… woher könnten sie bloss dieses Verhalten erlernt haben… Von Richtern, Staatsanwälten kann es ja nicht kommen…. Tu-quoque
Ja, ich finde auch, dass man Integrität zeigen sollte: Das gilt nicht nur für die Strassenaktivisten, sondern auch für die Mächtigen oben.
Wir alle kennen die Ursache und auch die Lösung dafür.
Die Justiz verwechselt Angst vor Amtsmissbrauch mit Respekt (Gratismut).
Deshalb LexApp… Ich weiss, ihr denkt, LexApp wird eure Jobs klauen: Nein, LexApp wird einen Weg finden, wie das Ganze Geld zurück an die Anwälte fliesst.
…
Der Text liest sich wie eine eklige Werbung und das ist sie auch, aber ich meine es ernst: Anstatt gegeinander, MÜSSEN wir in diesen schwierigen Zeiten zusammenarbeiten.