Wer nicht hören will ….
Nachdem eine Editionsverfügung der Staatsanwaltschaft zu einem querulatorisch anmutenden Einwand des Adressaten geführt hatte (die Entbindung vom Berufsgeheimnis enthalte nicht
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Nachdem eine Editionsverfügung der Staatsanwaltschaft zu einem querulatorisch anmutenden Einwand des Adressaten geführt hatte (die Entbindung vom Berufsgeheimnis enthalte nicht
WeiterlesenAnwalts- bzw. Verteidigerkorrespondenz ist bekanntlich vor Beschlagnahme geschützt, jedenfalls dem Grundsatz nach. Einschränkungen bestehen, wenn gegen den Anwalt selbst ein
WeiterlesenNur weil ein Arzt selbst beschuldigte Person ist, heisst das noch lange nicht, dass die bei ihm sichergestellten Patientenakten durchsucht
WeiterlesenDas Bundesgericht stellt in einem beachtlichen Entscheid klar, dass der Arzt, der einem strikten bundesrechtlichen Berufsgeheimnis unterstellt ist, nicht durch
WeiterlesenGemäss Jusletter sind per 1. April 2013 die nachfolgenden Änderungen in Kraft getreten. Sie schaffen ein neues Berufsgeheimnis. Art. 321
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