Unerwünschte Verteidiger

Wieviel Energie die schweizerischen Strafbehörden (hierzulande gelten ja auch die Gerichte als Behörden und sie fühlen sich ja oft auch als Behörden und handeln wie Behörden) investieren, um einen Beschuldigten an eine unerwünschte Verteidigerin zu binden, die sich ihrerseits an das Mandat zu klammern scheint (und sich damit selbst disqualifiziert). Ein aktueller Fall kann hier nachgelesen werden (BGer 1B_507/2019 vom 24.06.2020). Bisweilen entsteht der Eindruck, die Behörden bevorzugten weniger qualifizierte Verteidiger, jedenfalls aber Beschuldigte, die nicht mit ihren Anwälten können. Und manche Kollegen habe noch immer nicht begriffen, dass man Klienten niemals vertreten sollte, die einen nicht wollen.