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strafprozess.ch

[Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht]
Feb
08
2010

2 Responses

  1. Eine etwas verwunderliche Praxis, insbesondere da in ähnlicher Situation der ECHR sehr eindeutig unlängst entschieden hat zugunsten des Klägers.
    Eine formale Ablehnung dient nicht der Sache, eher eine Art die Arbeit zu umgehen.

  2. Naja, wenn die Rügepflicht tatsächlich verletzt wurde, ist der Entscheid ja nicht zu beanstanden. Verwunderlich ist höchstens, dass es fünf Richter dazu braucht.

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