Cybermobbing (aka gesetzgeberischer Bullshit)
Unser CH-Gesetzgeber ist auf bestem Weg, die Strafbehörden der Kantone unter den Bus zu werfen oder deren Personalbestand massiv auszubauen, indem beide Räte (!) eine parlamentarische Initiative von Frau Nationalrätin Gabriela Suter (SP, Aargau, what else?) angenommen haben. Nun wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Danach soll das StGB um einen neuen Artikel 177bis („Herabsetzung und Ausgrenzung“) ergänzt werden:
1Wer jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde, Tätlichkeiten oder
durch andere Mittel wiederholt und über längere Zeit demütigt, bedroht,
schikaniert oder belästigt und ihn dadurch herabsetzt oder ausgrenzt,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
bestraft.
2Handelt der Täter öffentlich, namentlich unter Verwendung elektroni
scher Mittel, so wird er, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jah
ren oder Geldstrafe bestraft.
Im erläuternden Bericht bestätigt die RK NR zumindest zwischen den Zeilen, was von der Vorlage zu halten ist:
Die Einführung der neuen Strafnorm zum Mobbing führt zu einem bedeutenden Mehraufwand für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Dieser ist zurzeit noch nicht quantifizierbar. Die Vorlage zielt darauf, Verhaltensweisen für strafbar zu erklären, die unter der Schwelle bestehender Strafnormen liegen. Die Strafbarkeit soll also gegenüber dem geltenden Recht ausgedehnt werden. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Verfahren sehr aufwändig sein werden: Die Einzelhandlungen dürften oftmals schwer beweisbar sein und die Subsumtion unter neue Rechtsbegriffe mindestens in der ersten Zeit Probleme bereiten. Dazu kommen schwierige Abgrenzungs- und Konkurrenzfragen zu bestehenden Strafnormen (oben, Ziff. 4.2.4).
Ein Traum für jeden Strafverteidiger, ein Albtraum für jeden Staatsbürger, der begriffen hat, dass Punitivität noch nie auch nur eine einzige gesellschaftliche Verbesserung gebracht hat.
Ach, so schlimm wird das nicht. Die Staatsanwaltschaften lassen einfach einen Strafbefehl raus. 90% der Betroffenen werden keine Einsprache machen, weil bloss bedingte Geldstrafe und Verbindungsbusse und Kosten zusammen billiger sind, als ein Erstgespräch bei einem Strafverteidiger. Bei Obsiegen würden die Verteidigungskosten sowieso zusammengestrichen, so dass sich wehren mehr kostet, als sich bestrafen lassen. Und so werden zunehmende Teile der Bevölkerung für Vergehen in einem sehr übertretungsstrafrecht-ähnlichen Verfahren – und alle können behaupten, die Kriminalität nehme zu. Willkommen in Absurdistan.
Naja, die Wähler von Frau Gabriela Suter btw. der SP im Allgemeinen sind Linke.
Es wird damit enden, dass Crybullies (= Andere mobben via Opfer-Spielen) dies missbrauchen werden a la „du hast mich misgendert!“ (obwohl sie sich selbst misgendert haben lol).
Es geht schlussendlich um Lawfare (= Law+Warfare = Das Recht als Waffe zu missbrauchen) gegen Rechte Wähler.
Gottseidank, haben die Social Medias ~2019 angefangen Hyper-Individialismus algorithmisch zu fördern, denn Crybullying funktioniert nur über gemeinsamen Diskurs, nicht jedoch, wenn jeder in seiner eigenen Bubble lebt. Damit ist die letzte Bastion der Shared Reality tot (seit „Gott ist tot“-Nietzsche haben wir auch keine gemeinsamen Illusionen mehr).
Deshalb möchten die Linken Social Medias zwingen ihren Bullshit zu fördern bzw. Inhalte von Staatsmedien zuerst/zuoberst anzuzeigen. Gewhirnwäsche. Deshalb möchten sie auch Social Media für u16 sperren (in Schulen unterrichten sowieso mehr Linke). Sie werden diese Massnahmen mit „Kindesschutz“ und „Qualitätsmedien“ rechtfertigen.
Das ganze dient dazu Linke Wähler zu farmen durch Züchtung.
Es gibt verschiedene Ansätze dies zu verhindern z.B. Förderung von Blackpill, Body-Dysmorphia in Form von Crybully (= ihre eigenen Waffen gegen sich selbst verwenden z.B. „Frauen stehen nur auf grosse Männer, deshalb will mich keine“).
Der Gegenteilige Ansatz wäre „Speedrun Weimarer Republic 1933“ = LGBT so krass zu fördern, dass es jeden hinten und vorne nervt.
Welche Bücher haben die Nazis verbrannt? Unter anderem Bücher über LGBT und Pädophilie bzw. Pseudo-Wissenschaftliche Literatur zur Sexualforschung.
Die andere Methode ist diese Meinungen zu deplatformen und zu canceln. Schweizer sind glücklicherweise diskret und keiner wird zugeben, dass man den Nutzer aufgrund seiner Identität/Sexualität ausgegrenzt hat, sondern einfach „passt nicht“ und gut ist.
Eine weitere Methode ist einfach zu benennen was passiert, zu verstehen was Crybullies tun. Wir sollten Polizisten und Staatsanwälte damit schulen, dann erstickt diese Anti-Demokratische Bewegung bevor sie in die mentale Hygiene von Kindern eingreifen und die nächste Generation an Linken Wählern da ist.
Denn, nach LGBT kommt die Normalisierung von Pädophilie. Nichts neues unter der Sonne.
Es ist krass, dass man seine eigene Bevölkerung opfert, nur um politische Macht auszüben.
Diese Agenda wird auch von Reichen gefördert, denn die möchten die Geburtenrate (weltweit) senken, damit sie die Ressourcen für sich behalten können. Geld hat keinen echten Wert, sondern nur die Ressourcen sind wertvoll. Aber die Erklärung hierfür würde den Rahmen sprengen.
TLDR: Die neue Gesetzesvorlage der Poliziker dient nicht dem Recht, sondern es geht darum politische Wähler zu farmen. Aber Anwälte leben halt in ihrer eigenen Bubble.
Dieser Kommentar ist ein absoluter Fiebertraum.
@Gugus
Glaubst du nicht, dass das Gesetz nur dafür da ist Linke Wähler zu züchten?
Oder bist du wirklich so naiv und glaubst, dass sich Politiker nur dein Wohl und Interesse im Kopf haben?
!! Absolut. Diese Frustration und offensichtliche Panik vor „Linken“ ist beängstigend.
Absolut!
Angesichts der Tatsache, dass die heutige Gesellschaft ihren Alltag zunehmend über soziale Medien organisiert und Cybermobbing zu einem immer grösseren Problem wird, ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass versucht wird, dieses Problem auch strafrechtlich zu erfassen. Ich muss allerdings einräumen, dass dies zu einem massiven Anstieg von Strafanzeigen führen wird – wofür die Kantone schlicht nicht gerüstet sind. Der Grundgedanke der Initiative als solcher ist zwar richtig, doch hätte ihre Umsetzung besser geplant werden müssen. Solche Herausforderungen sind jedoch bei der Einführung neuer gesetzlicher Bestimmungen üblich, wenn deren Anwendung unklar ist und erst durch die Rechtsprechung und Auslegung konkretisiert werden muss.
@Mike: Der erste Teil Ihrer Ausführungen würde aber voraussetzen, dass Strafrecht per se geeignet wäre, gesellschaftliche Probleme zu lösen. Das sehe ich gerade in Bagatell- und oder Graubereichen – Sexualdelikte unterhalb der Gewaltschwelle oder eben hier bei bei „Herabsetzung und Ausgrenzung“ – relativ skeptisch.
Stimme Ihnen zu, Mike.
Ich befürchte zudem ein Missbrauchspotenzial des geplanten Cybermobbing-Straftatbestandes durch Strafverfolger, um wahrer Berichterstattung in Online-Medien einen Maulkorb zu verpassen, sobald mächtige und einflussreiche Leute, Kreise, Unternehmen usw. betroffen sind.
Bemerkenswert ist weniger die Vehemenz, mit der hier die Meinungsfreiheit beschworen wird, als die bemerkenswerte Selektivität ihres Einsatzes. Freiheit erscheint offenbar vor allem dort schützenswert, wo sie nach unten tritt; sobald Betroffene rechtlichen Schutz beanspruchen, wird aus derselben Freiheit plötzlich ein gefährdetes Kulturgut.
Aus feministischer Perspektive ist dieses Muster nicht neu. Gesellschaftliche Machtverhältnisse präsentieren sich selten als solche. Sie kleiden sich bevorzugt in die Sprache der Neutralität, der Vernunft und – besonders effektvoll – des bedrohten Rechtsstaats.
Was jahrzehntelang als folgenlose Herabsetzung normalisiert wurde, wird in dem Moment, in dem Sanktionen überhaupt denkbar werden, zur heroischen Verteidigung liberaler Prinzipien umgedeutet.
Man muss diese rhetorische Volte fast bewundern: Erst wird die gesellschaftliche Wirkung von Sprache für irrelevant erklärt, anschließend wird bereits die rechtliche Diskussion darüber zur existenziellen Bedrohung stilisiert. So entsteht eine Argumentation, die sich für universalistisch hält und dabei erstaunlich zuverlässig die Interessen jener schützt, die bislang am wenigsten Schutz benötigten.
Vielleicht wäre die interessantere rechtsstaatliche Frage deshalb nicht, warum Herabsetzung Grenzen erfahren soll, sondern warum manche Menschen ihre uneingeschränkte Möglichkeit zur Herabsetzung überhaupt für ein Freiheitsrecht halten.
Mit freundlichen Grüssen
Ihre Feminist Law Clinic
Berlin / Zürich
@Meine Feminist Law Clinic: Sie argumentieren anders als ich. Mein Punkt war: Strafrecht löst keine Probleme und setzt auch keine Grenzen.
@KJ Sie schreiben, Strafrecht löse keine Probleme und setze keine Grenzen. Aus unserer Perspektive als Feminist Law Clinic ist genau das der blinde Fleck dieser Position: Dort, wo Menschen systematisch herabgesetzt, aus sozialen Räumen gedrängt und psychisch zermürbt werden, bestehen faktisch keine Grenzen – jedenfalls nicht für die Täter:innen, sondern nur für die Betroffenen, die sich zurückziehen, verstummen oder krank werden. Die „Lösung“ besteht dann allein in der Flucht der Opfer, nicht in der Begrenzung der Übergriffe.
Strafrecht ist gewiss kein Reparaturbetrieb für alle gesellschaftlichen Missstände. Aber es markiert rote Linien: Was strafbar ist, ist nicht mehr Stilfrage, überspitzte Meinungsäusserung oder „Kulturkampf“, sondern Unrecht. Dass Strafnormen historisch sehr wohl Realität verändern, lässt sich an häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder Hate Speech ablesen – ohne strafrechtliche Normierung wären viele Formen von Gewalt weiterhin als tolerierbare Begleiterscheinung vermeintlicher Freiheit etikettiert.
Wer behauptet, Strafrecht setze keine Grenzen, beschreibt damit vor allem die Realität jener, die sich Herabsetzung als Teil ihrer angeblich unbeschränkten Freiheit leisten können. Gerade hier braucht es Normen wie einen Art. 177bis StGB: nicht als Allzweckwaffe, sondern als Schutzinstrument für diejenigen, deren Handlungsmacht sich nicht in der Möglichkeit erschöpft, „wegzugehen“, sondern die real von Ausschluss, beruflichen Nachteilen und gesundheitlichen Folgen betroffen sind. Strafrecht mag Probleme nicht „lösen“ im Sinne sozialer Heilung, aber es begrenzt die Reichweite derjenigen, die sonst ungebremst nach unten treten.
Vielleicht ist gerade dies der interessanteste Punkt in dieser Debatte: Dass ausgerechnet diejenigen, die beruflich mit Strafrecht arbeiten und darüber bloggen, am besten wissen müssten, dass Strafrecht sehr wohl Grenzen setzt – und sich doch dafür entscheiden, so zu tun, als gäbe es sie nicht.
Zum Glück stehen Sie und Ihre Mandant:innen zunehmend Staatsanwält:innen gegenüber, die unserer Argumentation folgen. Und wer das anders sieht, kann gegen entsprechende Strafbefehle ja jederzeit Einsprache erheben – dafür braucht es dann aber keine Verteidigung, die die Steuerzahler:innen zu finanzieren haben. 🙂
Mit freundlichen Grüssen
Feminist Law Clinic Bern/Frankfurt
Sie sagen, dass Sie selbst es besser wissen als „diejenigen, die beruflich mit Strafrecht arbeiten und darüber bloggen“. Ich schliesse das ja nicht aus, aber der Ansatz überzeugt nicht so recht, oder? Übrigens, wenn der Gesetzgeber entscheidet, dass der neue Straftatbestand in Kraft tritt, dann akzeptiere ich das natürlich und freue mich über neue Einsatzgebiete als Strafverteidiger. Natürlich nur für Menschen, die sich Einsprachen gegen Strafbefehle leisten können.
Genau das was hier @Feminist Law Clinic nennt sich Lawfare. Mehr dazu: https://youtu.be/FGe8268el7k
Mit „nach unten treten“ meint @Feminist eigentlich „nach Links treten“ bzw. sich über Linke lustig machen.
Diese Geisteshaltung kommt von Unversitäten die Marxist-Brainrot verbreiten und Marx (absichtlich?) missverstehen. Kurzgefasst: „Unterdrückt = Die Gute Seite; Unterdrücker = Schlechte Seite“. Diese Gehirnwäsche sorgt dann unter anderem dafür, dass Linke Pro-Hamas (Terrororganisation) sind, weil diese werden gerade von Isreal (zurecht) unterdrückt. Und das obwohl Hamas deren Lebensweise (LGBTP, Feministen und co.) verabscheut. Hätte Hamas – statt Israel – das Sagen, würde es diese Leute nicht geben. Suicidal Emapthy par excellence.
Diese Leute haben die Linken Parteien unterwandert und wollen Andersdenkende Meinungen unterdrücken, damit sie es einfacher haben weitere Linke Wähler zu züchten und zu farmen. Aus Parodie wird plötzlich Hassrede.
Wörter können schlichtweg nicht verletzen. Sie werden anhand simpler Wörter getriggert (z.B. N-Wort, Missgendering). Es ist nicht die Aufgabe der Allgemeinheit aufgrund deren Trigger eine Sonderbehandlung einzugehen. Und ganz sicher sollte nicht der Steuerzahler dafür belastet werden. Ein Kostenvorschuss sollte zwingend sein (ähnlich wie bei Ehrverletzungen oder Beleidigungen), ansonsten wird es missbraucht.
Ein weiteres passendes Video zu dem Thema wäre: https://youtu.be/bhyTtUcujQc An Honest Review of Women’s Suffrage