Cybermobbing (aka gesetzgeberischer Bullshit)

Unser CH-Gesetzgeber ist auf bestem Weg, die Strafbehörden der Kantone unter den Bus zu werfen oder deren Personalbestand massiv auszubauen, indem beide Räte (!) eine parlamentarische Initiative von Frau Nationalrätin Gabriela Suter (SP, Aargau, what else?) angenommen haben. Nun wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

Danach soll das StGB um einen neuen Artikel 177bis („Herabsetzung und Ausgrenzung“) ergänzt werden:

1Wer jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde, Tätlichkeiten oder
durch andere Mittel wiederholt und über längere Zeit demütigt, bedroht,
schikaniert oder belästigt und ihn dadurch herabsetzt oder ausgrenzt,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
bestraft.
2Handelt der Täter öffentlich, namentlich unter Verwendung elektroni
scher Mittel, so wird er, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jah
ren oder Geldstrafe bestraft.

Im erläuternden Bericht bestätigt die RK NR zumindest zwischen den Zeilen, was von der Vorlage zu halten ist:

Die Einführung der neuen Strafnorm zum Mobbing führt zu einem bedeutenden Mehraufwand für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Dieser ist zurzeit noch nicht quantifizierbar. Die Vorlage zielt darauf, Verhaltensweisen für strafbar zu erklären, die unter der Schwelle bestehender Strafnormen liegen. Die Strafbarkeit soll also gegenüber dem geltenden Recht ausgedehnt werden. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Verfahren sehr aufwändig sein werden: Die Einzelhandlungen dürften oftmals schwer beweisbar sein und die Subsumtion unter neue Rechtsbegriffe mindestens in der ersten Zeit Probleme bereiten. Dazu kommen schwierige Abgrenzungs- und Konkurrenzfragen zu bestehenden Strafnormen (oben, Ziff. 4.2.4).

Ein Traum für jeden Strafverteidiger, ein Albtraum für jeden Staatsbürger, der begriffen hat, dass Punitivität noch nie auch nur eine einzige gesellschaftliche Verbesserung gebracht hat.