Auch der Beifahrer wird als Raser bestraft

Das Bundesgericht setzt sich in einem aktuellen Entscheid mit der Frage auseinander, ob auch der Beifahrer in Mittäterschaft zum Lenker als Raser bestraft werden kann (BGer 7B_1326/2024 vom 16.06.2026). Seine Antwort ist wenig überraschend: ja, klar!

Der Beschwerdeführer motivierte den Mitbeschuldigten, das Fahrzeug insgesamt dreimal massiv zu beschleunigen. Er gab die Route vor, instruierte den Mitbeschuldigten und leitete ihn massgeblich an. Dabei ist dem Beschwerdeführer anzulasten, dass er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit von den Fahrzeugeigenschaften und vom Beschleunigungsvermögen genaue Kenntnis hatte. Indem der Beschwerdeführer den „Ludicrous Modus“ aktivierte, leistete er nicht nur verbal einen Tatbeitrag, sondern griff aktiv in das Tatgeschehen ein. Beide Mitbeschuldigten verfolgten gemeinsam das Ziel, die Beschleunigung des Tesla voll auszureizen und dadurch die signalisierte Höchstgeschwindigkeit massiv zu überschreiten. Gestützt auf diese Erwägungen durfte die Vorinstanz ohne Weiteres zum Schluss gelangen, dass der Beschwerdeführer einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet hat, womit Mittäterschaft vorliege (E. 4.3.2, Hervorhebungen durch mich).